Ruhestörung: Wenn die Nachbarn Probleme machen

17.10.2019

Von: Daniel Nutz
Fast jeder Wirt hatte schon einmal Probleme mit Anrainerbeschwerden. Warum zu fürchten ist, dass es durch das Rauchverbot noch schlimmer wird und welche Wege es gibt, um solche Konflikte zu lösen. 
Peter Dobcak sieht Gastronomen oftmals schikaniert.

Den Heurigen „Feuerwehr Wagner“ gibt es nunmehr seit 335 Jahren. Probleme mit den Nachbarn gab es in der gut aufgearbeiteten Firmenchronologie nie, erklärt Steffi Wagner, eine der Geschäftsführerinnen. Exakt  müsste man sagen: früher nicht. Denn seit zwei Jahren befindet sich der Traditionsheurige in einem Rechtsstreit mit einem Anrainer. Es geht um die Sperrstunde im Gastgarten, die um 23 Uhr schlagend wird. Und darum, dass der Nachbar dennoch Wagner bezichtigt, gegen die Betriebsanlagengenehmigung zu verstoßen. „Wir halten uns ans Gesetz, schließen den Garten  sogar vor elf Uhr“, sagt Wagner der ÖGZ. Vor einer Strafe fürchtet sie sich nicht. Nervig ist es, dass die Sache noch gerichtsanhängig ist. Und dann ist da noch die Sorge, dass mit dem allgemeinen Rauchverbot in der Gastronomie alles schlimmer werden könnte. 

Diese Angst teilt auch Peter Dobcak. Der streitbare Obmann der Gastronomie in der Wiener Wirtschaftskammer poltert seit Wochen. Er glaubt, dass durch das Rauchverbot den Gastronomen in ganz Österreich noch viel Ärger ins Haus steht. 

Ortsunüblicher Lärm

Aber mal langsam. Worum geht es eigentlich? Über die bundesweit geltende Gewerbeordnung wird die Wirtin oder der Wirt de facto für seine Gäste verantwortlich gemacht. Denn wird ein ortsüblicher Lärmpegel durch einen Gast überschritten, dann drohen dem Gastronomen Konsequenzen – auch wenn die Sperrstunde noch nicht erreicht ist. Was ein ortsüblicher Lärm ist, bleibt vonseiten des Gesetzgebers in diesem Falle nicht definiert. Das ergibt auch Sinn. Denn es wäre auch schwierig, einen „normalen“ Lärmpegel eines Ortes in einer belebten Innenstadt oder eines Wirtshauses am Waldrand zu eruieren und im Gesetz für alle Zeiten festzuschreiben. 

Landen solche Fälle vor Gericht, kommt es im Normalfall zu Messungen von Sachverständigen. „Die Frage ist, inwiefern diese Messungen wirklich objektive Indikatoren sind“, sagt dazu der Anwalt Stefan Prochaska, der als Partner bei PHH Rechtsanwälte einige Gastronomen bei Anrainerbeschwerden vertrat. Sein Rat: Die Unternehmen sollten sich zusammentun, um den ortsüblichen Lärm objektiv messen zu lassen. Damit könne man zuvorkommen, dass jemand mit „irgendwelchen Werten kommt“. Eine solche Messung könne etwa durch die Wirtschaftskammer durchgeführt werden.

Einer von Prochaskas prominentesten Klienten war die Wiener Innenstadtdisco Bettelalm am Lugeck (jetzt Lugeck Alm) – der die Behörde eine Vorverlegung der Sperrstunde auf 24 Uhr verordnete. Für ein Nachtlokal kommt das freilich fast einer Zwangsschließung gleich. 

Guter Wille zählt 

In diesem Falle haben sich die Gastronomen selbst aus der Patsche geholfen. Sie ließen eine App programmieren, über die ein  kostenloses Eintrittsticket gelöst werden kann, das eine Stunde lang gültig ist. Kommt der Gast, wird nur noch das Ticket am Handy hergezeigt, und sofortiger Einlass ganz ohne lästiges Anstehen ist garantiert. Sollte das Lokal voll sein, erhält man einen Negativbescheid mit der Bitte, es später erneut zu versuchen. Die Warteschlange vor der Disco wurde stark verkleinert und so der Lärmpegel eingedämmt. 

Auch die Heurigeninhaberin Steffi Wagner zeigt sich kooperativ. „Wir komplimentieren die Gäste derzeit schon vor der eigentlichen Sperrstunde aus dem Garten in das Gasthaus, um sicherzustellen, dass zur Sperrstunde wirklich alles ruhig ist.“  Natürlich leiden darunter ein wenig die Gastfreundschaft und Gemütlichkeit, die bei einem Heurigen eigentlich schon zum Markenzeichen gehören.  

Wenn der Kämmerer Dobcak das Wort Anrainerbeschwerden hört, steigt die Zornesröte in sein Gesicht: „Ich kenne kein Lokal, das keine Beschwerden kennt. Manchmal geht es dabei ums reine Schikanieren.“ Er spricht von Dutzenden eigentlich unnötigen Polizeieinsätzen alleine in Wien an Wochenenden. 

Aber was tun? Das Verursacherprinzip durchsetzen und einfach die lärmenden Gäste haftbar zu machen sei eben nicht exekutierbar, denn wie soll man feststellen, wer wann zu laut war. Darum appelliert Dobcak an mehr Toleranz – an alle Seiten. Gastronomen rät er, den Nachbarn gegenüber guten Willen zu zeigen und beispielsweise in den Gastgärten oder außerhalb er Lokale Schilder aufzuhängen, die die Gäste informieren, dass nach 22 Uhr oder 23 Uhr Ruhe zu herrschen habe. Auf der anderen Seite glaubt er, dass es zu wenig Verständnis für die hart arbeitenden Gastronomiebetreiber gibt. „Die 900.000 Leute, welche das Nichtrauchervolksbegehren unterschrieben haben, müssten eben auch damit leben, dass es am Abend etwas lauter sein kann“, meint er polemisch. 

Keine Stadt zum Feiern?

Dass Probleme mit den Anrainern nach dem Inkrafttreten des Rauchverbotes in der Gastronomie eine existenzgefährdende Bedrohung darstellen könnten, glaubt Holger Pfister. Mit seiner Firma Disco
Inc. betreibt er 17 Nachtlokale, 14 in Deutschland, drei in Österreich. „Die Erfahrungen aus Bayern zeigen, dass das Rauchverbot Probleme macht und viele Betriebe geschlossen werden mussten“, sagt er im Gespräch mit der ÖGZ. Bei der Großraumdisco „Praterdome“ habe man selbst Ärger, weil der Ausgangsbereich, den Gäste für den Konsum einer „Tschick“ verwenden, an ein Wohngebiet grenzt. Pfister wünscht sich eine Nachbesserung des Gesetzes. Vorbild ist für ihn Hamburg, wo ab 22 Uhr Raucherbereiche zulässig sind. Einen Vorschlag, den Wirte-Vertreter Dobcak macht: In Nachtlokalen solle es Raucherkammern geben, in denen es keinen Service gibt; die Mitarbeiter also nicht im Rauch arbeiten müssen. Womöglich ist dies ein gewisser Ausweg aus der derzeitigen Situation. 

Aber beim Thema Anrainer geht es natürlich nicht nur um rauchende Gäste vor dem Lokal, die fünf Meter links und rechts entfernt gemeinhin als Gäste bewertet werden. Es geht vielmehr um die touristische Attraktivität einer Metropole. In Wien wurde einem Betreiber eines Clubs unlängst ein Lautstärkepegel von Zimmerlautstärke vorgeschrieben, weil sich jemand mehr als hundert Meter entfernt belästigt fühlte. Vor Jahren stand das Wiener Flex als einer der bekanntesten Alternativclubs im deutschsprachigen Raum ebenfalls vor dem Aus, weil ebenso weit entfernte Anrainer es schafften, die Sperrstunde auf vier Uhr vorzuverlegen. Die Stadt Wien präsentiert sich als weltoffene, hippe Metropole. Da passt es nicht, wenn man den Leuten das Tanzen verbietet. 

Dem Problem ist sich auch der Wien Tourismus bewusst. Schon vergangenes Jahr sprach sich  Tourismusdirektor Norbert Kettner im ÖGZ-Interview für die Einführung eines Nachtbürgermeisters aus. Dieser solle die Interessen der Nachtgastronomie und des Partyvolkes vertreten. 

Zu viel Rechte beim ­Anrainer?

Letztlich geht es dabei aber um kein Wiener Problem, sondern um ein österreichisches. „Die starke Betonung des Individualrechtsschutzes killt oftmals das Unternehmertum“, sagt Anwalt Prochaska. Es stellt sich die Frage, welche Interessen wichtiger sind. Jene von 100.000, die in der Innenstadt feiern wollen, oder jene einiger Hundert, die sich dadurch belästigt fühlen? In der Wiener Innenstadt gebe es, seit im Mittelalter die Universität gegründet wurde, Ausgeh- und Vergnügungszonen, sagt Prochaska, das sollte man eben zu akzeptieren haben, wenn man dort hinzieht.

Wie also den Ärger mit den Nachbarn lösen? Die geschilderten Beispiele zeigen einen Weg. Es geht darum, miteinander zu reden und auch die berechtigten Interessen des anderen zu verstehen. Oft kommt die Frage auf, warum in anderen Ländern so etwas scheinbar leichter fällt? 

Dort ist manchmal der Gesetzgeber eher bei den Interessen der Allgemeinheit als beim Individuum. In Italien darf man beispielsweise bis zwei Uhr nachts auf der Straße feiern. Und dann spielt mancherorts auch eine kulturelle Komponente hinein. Anstatt mal höflich beim Wirten anzurufen, bemüht man in Österreich eben öfters 
lieber den Polizeiruf und schickt die Einsatzkräfte.

App gegen den Lärm

Findig zeigte sich die Discothek ­Lugeck Alm in der Wiener Innenstadt. Weil wegen Anrainerbeschwerden die Sperrstunde auf 24 Uhr vorverlegt wurde, kreierte man eine App, über die Gäste sehen, ob das Lokal voll ist und wann sie eingelassen werden können. Damit reduzierte sich die (laute) Warteschlange. Möglicherweise wäre eine App für die gesamte Wiener Nachtwirtschaft ein Problemlöser.