Salzburg: Airbnb-Hoster werden zur Meldung verpflichtet

04.12.2019

Von: Daniel Nutz
In Salzburg werden Anbieter von Privatzimmern auf Airbnb und Co künftig verpflichtet, sich zu registrieren. Das neue Nächtigungsabgabegesetz soll Chancengleichheit mit gewerblichen Betrieben herstellen. 

Salzburg hat ein Gesetz für Plattformen wie Airbnb beschlossen. Das funktioniert so: Wer in Zukunft eine Privatunterkunft touristisch anbieten will, muss sich dazu an die Gemeinde wenden. Die Behörden prüfen dann, ob die Vermieter alle rechtlichen Bestimmungen einhalten und am Ort der Unterkunft auch ihren ordentlichen Wohnsitz haben. Sind die Voraussetzungen erfüllt, wird eine Registrierungsnummer ausgestellt. Diese soll dann auf den Internetseiten der Plattformen verpflichtend bei den jeweiligen Angeboten mit aufscheinen. Die Pflicht für die Hoster (Vermieter) ist ein Unterschied zur Wiener Regel, wo die Plattformen die Daten ihrer Vermieter weitergeben müssen. Airbnb als größte Plattform weigert sich dort mit dem Datenschutzargument.

Empfindliche Strafen

Wie sieht es künftig in Salzburg aus. Durch diese Verknüpfung der Registrierungsnummer mit einem Angebot sollen die Behörden in der Lage sein, die Abgabenabführung der Hoster zu kontrollieren. ÖHV-Sprecher Martin Stanits dazu zur ÖGZ: „Das ist ein brauchbarer Schritt, der zu mehr Transparenz führt.“

Die Salzburger drohen auch saftige Strafen an, die zumindest abschreckenden Charakter haben. 8.000 Euro Strafe für die Hinterziehung der Ortstaxe, 25.000 Euro für Verstöße gegen die Raumordnung – also etwa wenn öffentlich geförderte Wohnungen illegal untervermietet werden.  

Ein weiter ungeklärtes Thema  bleibt die Prüfung der Abgabenabführung an die Finanz, also Gewinn- oder Einkommenssteuern. Hier liegt der Ball bei der Bundesregierung.