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Sammelmeldungen bei Reisegruppen und Familien wieder erlaubt
Entbürokratisierung: Für Beherbergungsbetriebe wird es in Zukunft wieder genügen, die Reisedaten des Reiseleiters bei Reisegruppen bzw. eines erwachsenen Familienmitglieds bei Familien aufzunehmen. Die Erfassung der Gästedaten kann zudem zur Gänze elektronisch erfolgen.
„Unsere Nachverhandlungen mit dem Innenministerium zur Novelle der Meldegesetz-Durchführungsverordnung, die mit 1. April 2016 in Kraft getreten ist, haben sich gelohnt“, freut sich Siegfried Egger, Obmann des Fachverbandes Hotellerie in der WKÖ. Gemeinsam mit den Experten des Innenministeriums und intensiver Unterstützung der Tiroler Landesregierung sei es nun gelungen, die Anliegen der Branche einzubringen.
Egger: „Entbürokratisierung ist in diesem Fall nicht nur ein Schlagwort gewesen, sondern gelebte Praxis. In der in Aussicht gestellten gesetzlichen Reparatur wird unseren Anliegen Rechnung getragen und die ursprüngliche Rechtslage von Sammelmeldungen bei Reisegruppen oder Familien wieder eingeführt.“ Dementsprechend soll es für Beherbergungsbetriebe auch in Zukunft wieder genügen, die Reisedaten des Reiseleiters bei Reisegruppen bzw. eines erwachsenen Familienmitglieds bei Familien aufzunehmen.
Erleichterungen
Grundsätzlich bringt die Novelle zur Meldegesetz-Durchführungsverordnung Erleichterungen für Beherbergungsbetriebe, da sie ihre Gästeverzeichnisse vollelektronisch führen können. Die Erfassung der Gästedaten kann zur Gänze elektronisch erfolgen – sowohl das Einscannen von Dokumenten als auch die manuelle Eingabe der Daten ist zulässig. „Die neue Regelung ermöglicht der gesamten Branche ein vereinfachtes und somit ressourcenschonendes Prozedere“, so Egger abschließend.
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