Schwarzgeld: Pongauer Wirtsfamilie verurteilt

19.08.2021

 
Laut Anklage haben ein Wirt und seine Mutter rund 3,2 Millionen Euro an Steuern hinterzogen. Dafür setzte es nun Geldstrafen in Millionenhöhe. 
Die Mutter des Wirtes erhielt eine Geldstrafe in Höhe von 1,3 Millionen Euro, ihr Sohn eine Geldstrafe in Höhe von 1,2 Millionen Euro. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Mit dem Finanzamt ist nicht gut Kirschen essen, vor allem wenn Unternehmer durch unrichtige Einkommens- und Umsatzsteuererklärungen auffallen. 

Besonders hervorgetan - im negativen Sinn - haben sich ein Pongauer Après-Ski-Wirt und seine Mutter. Die beiden wurden heute wegen Steuerhinterziehung in Höhe von rund 3,2 Millionen Euro am Landesgericht Salzburg zu Geldstrafen in Millionenhöhe nicht rechtskräftig verurteilt.

Die Details klingen wie aus dem Drehbuch eines schlechten Films: Die beiden sollen hohe Summen an Schwarzgeld zu Hause gehortet haben. Bei Hausdurchsuchungen im September 2019 wurden über 3,5 Millionen Euro entdeckt - 2,8 Millionen Euro auf 206 Sparbüchern und 780.000 Euro in bar. 

34.500 Euro im Sakko

Bei Hausdurchsuchungen wurde auch eine illegale Handfeuerwaffe entdeckt. Im Kleiderkasten des Lokalbetreibers stießen die Ermittler in den Taschen eines Sakkos auf 34.500 Euro. Dies soll der Beschuldigte noch humorvoll mit der Aussage "es handelt sich um mein Taschengeld" abgetan haben. Bald dürfte dem Wirt aber der Humor abhanden gekommen sein, denn die Beschuldigten konnten zunächste einmal die Herkunft des Geldes nicht erklären.

Täglich bis zu drei Sparbücher angelegt

Die Salzburger Steuerfahndung hatte schon länger den Verdacht gehegt, dass das Lokal Schwarzeinnahmen generiere. Insbesondere auch deshalb, weil festgestellt werden konnte, dass in der Hochsaison an einem Tag bis zu drei namenlose Sparbücher mit einer Einlage von jeweils knapp unter 15.000 Euro angelegt wurden. Die Transaktionen schienen aber nicht in den Geschäftsunterlagen des Betriebes auf.

Plötzlich doppelt so hohe Umsätze

Nach der Hausdurchsuchung ging es aber dann ziemlich schnell: Die Beschuldigten überwiesen zunächst eine Million Euro als Vorauszahlung für die zu erwartende Steuernachforderung an das Finanzamt. Bemerkenswert für die Ermittler: Der Gastronomiebetrieb erklärte seit diesem Zeitpunkt in etwa die doppelten monatlichen Umsätze, als in den Vergleichszeiträumen vor der Durchsuchung. Die Mutter des Gastronomen war bis 2014 handelsrechtliche Geschäftsführerin. Danach übernahm der Sohn. 

Die Ermittler haben schließlich herausgefunden, dass Mutter und Sohn als handelsrechtliche Geschäftsführer von 2011 und bis 2018 insgesamt 1,4 Millionen Euro an Umsatz- und Körperschaftssteuer und von 2009 und 2019 rund 1,3 Millionen Euro an Kapitalertragssteuer an der Finanz vorbeigeschleust haben sollen. Rund 500.000 Euro sind offenbar bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung und der Lohnsteuer vorenthalten worden. Die Angeklagten zeigten sich im Ermittlungsverfahren und auch im Prozess geständig. 

Nachforderung beglichen

Die Abgabennachforderungen haben die Beschuldigten bereits beglichen, dies wurde vom Gericht als strafmildernd angesehen, ebenso das Geständnis. Die Mutter des Wirtes erhielt eine Geldstrafe in Höhe von 1,3 Millionen Euro (davon 650.000 Euro bedingt). Dem Wirt wurde eine Geldstrafe in Höhe von 1,2 Millionen Euro (600.000 Euro bedingt) aufgebrummt. Dem Unternehmen wurde nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz eine Geldstrafe von einer Million Euro auferlegt, davon 500.000 Euro bedingt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

APA/grü