Spürbare Entlastung für Gastronomiebetriebe
Dank Fachverband erfolgreiche Verbesserungen
- Kein gesetzliches Rauchverbot in der Gastronomie – Branche erhält Ausnahme vom Tabakgesetz
Während in anderen europäischen Ländern rigorose Rauchverbote eingeführt wurden, wurde mit dem Gesundheitsministerium eine „österreichische Lösung“ gefunden, die auf ein friedliches Nebeneinander von Rauchern und Nichtrauchern in österreichischen Gastronomiebetrieben setzt und keine Gästegruppe diskriminiert.
Die Einführung eines gesetzlichen Rauchverbots hätte für die Branche allein einen Umsatzrückgang in der Höhe von mehreren 100 Mio. Euro bedeutet. Nicht eingerechnet sind dabei betriebliche Folgekosten wie Umbaumaßnahmen oder Strafgelder wegen im Lokal rauchender Gäste.
- Keine Allergenkennzeichnung auf Speisekarten
Ein weiteres Vorhaben, das der Branche sehr viel Geld gekostet hätte, konnte im Sommer vergangenen Jahres abgewendet werden. Die vom Gesundheitsministerium verlangte Kennzeichnung aller möglicherweise allergenen Stoffe auf der Speisekarte, hätte für die Branche eine Kostenlawine bedeutet.
Auch in Brüssel waren die ständigen Bemühungen um Erleichterungen für Kleinbetriebe im Bereich der Lebensmittelhygiene letztlich erfolgreich:
- Die Kommission arbeitet derzeit an einem Konzept zur HACCP-Erleichterung für Kleinbetriebe
Eine große Erleichterung für die Gastronomie ist die zuletzt erreichte
- Abschaffung der Trinkgeldbesteuerung
Durch die rückwirkende Aufhebung der Steuer ab 1999 wird nun Rechtssicherheit geschaffen und der Branche mögliche Rückforderungen in Millionenhöhe erspart.
- Erfolgreich interveniert wurde schließlich auch gegen die Versuche, die österreichischen Schankanlagen-Vorschriften an die wesentlich strengeren deutschen DIN-Vorschriften anzugleichen. Dies hätte massive Mehrkosten für alle Gastronomiebetriebe bei der Wartung und Sanitation von Getränkeschankanlagen bedeutet.
Auch für die Zukunft hat man sich einiges vorgenommen, um die Wettbewerbsfähigkeit der Gastronomie weiter zu verbessern, sei es etwa durch die Umsetzung eines einfach handhabbaren Beschäftigungsmodells für kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse, einer weiteren Flexibilisierung bei der Sonntagsbeschäftigung von Jugendlichen, der Absicherung der Sperrstundenregelungen bei den Gastgärten bis hin zur steuerlichen Entlastung bei Betriebsübergaben notwendig.
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