Stornoversicherung deckt auch Buchungs- und Servicegebühren
Reisebüros brauchen künftig nicht mehr befürchten, im Stornofall auf den ihren Kunden in Rechnung gestellten Gebühren sitzen zu bleiben: Die Europäische Reiseversicherung deckt auch die Ticket Service Charge, eine Flugservice-Pauschale und die Buchungsgebühr ab, wenn eine Stornoversicherung abgeschlossen wurde.
Anlass für diese Erweiterung der Leistung in der Stornoversicherung der Europäischen ist der Umstand, dass als Folge der Kürzung der Provisionen, die im Fluggeschäft Richtung Null gehen, von den Reisebüros zur Deckung ihrer Kosten nach ihrem Leistungsumfang ausgerichtete Gebühren verrechnet werden. Da diese nicht in den Ticket- bzw. Reisepreis inkludiert sind, waren sie auch in die Stornoversicherung nicht eingeschlossen. Für die Reisebüros war daher ein wachsender Teil ihrer Leistung im Stornofall nicht abgesichert. Im Sinne einer fairen Partnerschaft wurde dieser Entwicklung von der Europäischen Rechnung getragen.
Die Vergütung kommt beim Abschluss von Komplett-Schutz, Storno-Top-Schutz, Busreise-Schutz und Flugticket-Versicherung zum Tragen. Bei einem Ticketpreis bis 650,- Euro werden in der Buchungsbestätigung ausgewiesene Gebühren bis zu 65,- Euro ersetzt, bei teureren Tickets maximal in der Höhe von 10 Prozent des Gesamtticketpreises. Auch für versicherte Pauschalreisen und andere Leistungen – Bahn, Hotel, Fähren, Mietwagen etc. – sind Buchungsgebühren in den Versicherungsschutz einbezogen, pro Person werden maximal 15,- Euro ersetzt, bei mehreren versicherten Reisenden – insbesondere Familien – maximal 30,- Euro.
Information:
EUROPÄISCHE Reiseversicherung AG, Augasse 5-7, A-1090 Wien
Telefon: +43-1-317 25 00, e-mail: info@europaeische.at,
Internet: http://www.europaeische.at
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