Testmöglichkeiten für Tourismus-Mitarbeiter und Gäste

Test
20.05.2021

Für eine erfolgreiche Öffnung ist es essentiell, dass viele Tests durchgeführt werden. Nur durch regelmäßige Testungen können positive Fälle frühzeitig erkannt und Infektionsketten durchbrochen werden und damit die Infektionszahlen in einem Rahmen gehalten werden, der eine Öffnung vertretbar macht. Hier ein Überblick zu den Testmöglichkeiten in Gastronomie und Hotellerie.
Tests von Mitarbeitern und Gästen im Tourismus können auf unterschiedlichen Wegen erfolgen.

Für Beschäftigte in der Tourismusbranche gibt es seit Sommer 2020 das Testangebot „Sichere Gastfreundschaft“. Dieses wird es für die Sommersaison 2021 geben. Ziel ist es, Österreich auch weiterhin als sicheres Urlaubsland zu positionieren und den Tourismus in der bevorstehenden Phase der Öffnungsschritte zu unterstützen. Damit wird allen Beschäftigten im Tourismus ein Zugang zu niederschwelligen und kostenlosen PCR-Testmöglichkeiten für symptomlose Personen zur Verfügung stehen.

Folgende weitere Testmöglichkeiten stehen für Hotellerie und Gastronomie zur Verfügung

  • Initiative „Österreich testet“: kostenlose Corona-Schnelltests in Teststraßen in allen Bundesländern
  • Kostenlose Testmöglichkeiten in Apotheken
  • Kostenlose Corona-Selbsttests für zu Hause aus Apotheken: Ab Juni wird die Stückzahl auf zehn pro Monat erhöht
  • Initiativen in einzelnen Bundesländern, wie z.B. „Alles gurgelt“ – Wiener Angebot für PCR-Tests zu Hause
  • Testmöglichkeiten in Betrieben: betriebliche Teststraße können eingerichtet und an die Testplattform des Bundes angebunden werden

So testen Sie die Gäste vor Ort

Für das Betreten von Gastronomie, Beherbergungs- und Freizeitbetrieben haben Gäste einen negativen Test auf COVID-19 vorzuweisen. Sollte kurzfristig kein Test zur Verfügung stehen, werden auch Eintrittstests vor Ort für das einmalige Betreten und die Inanspruchnahme von Dienstleistungen zulässig sein. Dies soll einen erleichterten Zugang für jene Personen – speziell im ländlichen Bereich – ermöglichen, die ein Testangebot (z.B. in Teststraßen, Apotheken etc.) mangels Verfügbarkeit nicht problemlos zu jeder Zeit in Anspruch nehmen können. Dieser Selbsttest vor Ort berechtigt jedoch nicht zum Betreten anderer Betriebsstätten – dafür wäre ein neuerlicher Test erforderlich.

Die Betriebe werden vom Bund mit Selbsttests vor Ort ausgestattet. Weitere Informationens sind unter www.sichere-gastfreundschaft.at verfügbar.