Unmut über nicht-geschlossene Hotels

Coronakrise
27.03.2020

Nicht in allen Bundesländern wurden Hotels behördlich geschlossen. Die offiziell noch geöffneten Betriebe fallen um die staatliche Entschädigung um. Noch schlimmer: Auch Versicherungen zahlen nicht. Der ÖGZ liegen dazu Versicherungspolizzen vor.
Nicht alle Hotels in Österreich sind geschlossen. Einige fallen um Versicherungsleistungen um.

Es steht außer Frage, dass die Ausbreitung des Coronavirus eingedämmt werden muss. Und ja, es sollte dazu auch so gut wie jedes Mittel recht sein.Unternehmer in ganz Österreich bringen dafür Opfer. Opfer, die viele Betriebe zum Teil an den Rand der Existenz drängen. 

Geschlossen und geöffnet

Was aber in solch einer Situation überhaupt nicht einleuchtet ist eine Ungleichbehandlung von Unternehmen. In der Hotellerie stellt sich die Situation folgendermaßen dar: Behördlich geschlossen sind Betriebe in Vorarlberg, Tirol, Salzburg und Kärnten. Wobei die wo Schließungen in Kärnten nicht flächendeckend umgesetzt wurden; ausgenommen sind Hotels in den Bezirkshauptstädten. 

Anders stellt sich die Situation in Wien, Niederösterreich, Burgenland, der Steiermark und in Oberösterreich dar. Hier sind bis heute Hotels nicht behördlich geschlossen. Die Frage lautet: warum nicht? Warum gibt es keine bundesweite Regelung? Denn Betriebe, die nicht behördlich geschlossen wurden, fallen um ihre Entschädigung nach dem Covid-19 Finanzierungsgesetz. Die ÖHV etwa fordert eine bundesweit einheitliche Regelung.

Wir haben bei der Wirtschaftskammer nachgefragt. Maria Schreiner, Geschäftsführerin Fachverband Hotellerie: "Da bereits in einigen Bundesländern Verordnungen zur Schließung der Beherbergung bestehen, sollte eine möglichst einheitliche Regelungen für die anderen Bundesländer gewährleistet werden. Die Fachgruppe/Kammer ist hier auch in Kontakt mit diesen Landesregierungen bzw. dem BMLRT. Eine Klärung wäre auch im Sinne der Rechtssicherheit für unsere Betriebe wichtig - für jene Betriebe die eine Betriebsunterbrechungsversicherung haben, aber auch da es bereits sehr viele Gästeanfragen für Ostern gibt und Betriebe unsicher sind, wie sie sich verhalten sollen."

Versicherungen

Nun gibt es aber auch Betriebe, die eine Versicherung für solche Fälle abgeschlossen haben. Allerdings zahlen diese Versicherungen nur dann, wenn der Betrieb behördlich geschlossen wurde. Wie viele Betriebe davon nun tatsächlich betroffen sind, konnten wir nicht eruieren. Laut Wirtschaftskammer haben nur eine einstellige Zahl an Betrieben derartige Versicherungen abgeschlossen. Wie auch immer: Ob es sich nun um eine geringe oder auch große Zahl handeln sollte - es gibt diese Verträge, das ist eine Tatsache. Unternehmer haben für diese Versicherungen bezahlt und bekommen jetzt ihr Geld nicht zurück.

Die Frage lautet: Warum werden diese Betriebe nicht behördlich geschlossen? Wer zieht daraus einen Nutzen?

Einzige Gewinner in dieser Situation sind möglicherweise die Versicherer. Denn bei den Polizzen geht es immerhin um Beträge im zumindest sechsstelligen Bereich. Eine der Polizzen (360.000 Euro, siehe Foto) liegt der ÖGZ vor.