Verdienen mit Buchung
Buchungsplattform HRS präsentierte in Wien sein Kommissionskonzept. Die Macht der Buchungsplattformen wächst. Immer weniger, dafür stärkere Anbieter diktieren den Hotels zunehmend ungünstige Bedingungen.
Mit 1. März ändert die größte deutsche Buchungsplattform HRS – Hotel Reservation Service die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Tobias Ragge, Geschäftsführer Hotel Reservation Service (HRS), nimmt dazu in einem ÖGZ-Exklusivinterview Stellung und erklärt: „Drei Prozent aller Klicks müssen zu Buchungen führen, um die Kosten zu decken, aber hoteleigene Webseiten haben oft eine Konvertierungsrate von ein bis zwei Prozent und können somit nicht kostendeckend arbeiten. Es muss einen gesunden Mix aus beiden geben."
Onlinevertrieb gehört die Zukunft
Tobias Ragge, Geschäftsführer Hotel Reservation Service (HRS), wehrt sich im ÖGZ-Exklusivinterview gegen den Vorwurf, die Marktmacht für Provisionserhöhungen bei Onlinebuchungen zu nutzen und erklärt die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Erhöhung der Provisionen der Online-Buchungsplattformen und die Änderungen der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen" schlagen nach wie vor hohe Wellen. Inzwischen hat das Oberlandesgericht Düsseldorf auf Antrag des Berliner Startups JustBook eine einstweilige Verfügung gegen die Best-Preis-Garantie von HRS verhängt. Bereits mit der am 10. Februar veröffentlichten vorläufigen Einschätzung des Bundeskartellamts hatte HRS bereits freiwillig die Durchsetzung der Bestpreis-Klausel entsprechend der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgesetzt und führt den Dialog mit der Behörde bis zu einer endgültigen Entscheidung fort.
„Die Bestpreis-Klausel überlässt den Hotelpartnern die Wahl, zu welchen Preisen ihre Zimmer angeboten werden sollen. Die Hotelpartner müssen auf HRS denselben günstigen Zimmerpreis anbieten wie bei den Mitbewerbern und auf der eigenen Homepage, denn über Metasuchmaschinen ist der Preis leicht vergleichbar. Wir möchten nicht, dass der Hotelier über Preisdumping seine Zimmer füllt. Die Bestpreis-Klausel ist bereits seit dem Jahr 2006 Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei HRS. Wir fordern auch Parität der Verfügbarkeit gegenüber hotelfremden Kanälen. Es überrascht uns nicht, dass kleinere Wettbewerber versuchen, die aktuelle Diskussion für ihre eigenen Zwecke zu nutzen und in einem hart umkämpften Markt auf sich aufmerksam zu machen", meint Tobias Ragge.
Seit 1. März verrechnet die Online-Buchungsplattform HRS statt der bisher 13 Prozent Kommission 15 Prozent. Die heimischen Lobbyisten orten, dass immer weniger, dafür stärkere Anbieter den Hotels zunehmend ungünstigere Bedingungen diktieren. „Die Diskussion rund um die Anhebung der Buchungskommission wird sehr emotional geführt. Ich verstehe auch nicht, wie man darauf kommt, dass wir die Kommissionsgebühren um 25 Prozent erhöhen, denn die Anhebung von 13 auf 15 Prozent entspricht einer realen Erhöhung von 15,6 Prozent, und wir planen auch nicht, die Preisspirale jedes Jahr weiter nach oben zu drehen. HRS bietet im Vergleich zum Wettbewerb immer noch die günstigsten Vertriebskonditionen an. Über Änderungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben wir schon vor der Übernahme von hotel.de gesprochen, und auch andere namhafte Onlinebuchungsportale haben die gleichen Klauseln in ihren Geschäftsbedingungen wie HRS", betont Ragge.
Der Trend zum Onlinevertrieb ist nicht mehr zu stoppen und bietet ungeahnte Marketingchancen. „Es ist ein Irrglaube, dass die Buchungen über die eigene Homepage nichts kosten. Wie findet der Kunde das Hotel, wenn es nicht bekannt ist? Inserate auf Google kosten mindestens 50 Euro und jeder Klick nochmals einen Euro, aber nicht jeder Klick führt zu einer Buchung. Die Personalkosten für die Betreuung der eigenen Homepage sind da noch nicht mitgerechnet. HRS verdient nur Geld mit Buchungen und nicht wie andere Buchungsplattformen mit zusätzlichen Provisionen für Platzierungen. HRS listet die Hotels nach dem Preis. Wir verstehen uns als Partner der Mittelstandshotellerie. Wir verrechnen 15 Prozent für die Übernachtung und das Frühstück, allerdings nur wenn dieses konsumiert wird. Wir verdienen keinen Cent am Parkplatz, an der Minibar oder bei zusätzlich gebuchten Wellnessbehandlungen", erklärt Ragge.
Irene Stelzmüller
Kommentare