Verheugen: „Tourismus als Schlüsselindustrie“
Der Vizepräsident der Europäischen Kommission, Günther Verheugen, zuständig für Unternehmen und Industrie, teilt mit, dass der Tourismus innerhalb der EU Kommission als eine der Top-Prioritäten behandelt werden müsse. ECTAA Präsident und ÖRV Vizepräsident Mag. Norbert Draskovits unterstützt die Aussagen.
Verheugen betonte in einem ersten Treffen mit vier wichtigen Vertretern der organisierten Tourismusindustrie, darunter ECTAA, dass die Erstarkung und Wettbewerbsfähigkeit Europas von einer wirtschaftsfreundlichen Umwelt sowie starkem Unternehmensgeist und guten Rahmenbedingungen abhänge. Der Tourismus ist einer der Schlüsselsektoren, der nachhaltiges Wachstum bedingt und Arbeitsplätze schafft. „Der Tourismus hat ein hohes Potential in Europa, das noch nicht vollends ausgeschöpft ist – vor allem nun nach der Erweiterung der Europäischen Union. Der Sektor Tourismus braucht mehr politische Aufmerksamkeit.“
Noch vor Ende dieses Jahres möchte der EU-Kommissar in Zusammenarbeit mit den relevanten Interessensvertretern einen Vorschlag für die europäische Tourismuspolitik unterbreiten. Dieser wird nicht auf Protektionismus oder Regulation ausgerichtet sein, sondern vor allem Maßstäbe zur Unterstützung und Ausschöpfung der Potentiale der Tourismusindustrie thematisieren. In dem Treffen bedauerte Verheugen die administrativen Bürden im Tourismus und regte einen Bürokratieabbau, der auch zu mehr Wettbewerbsfähigkeit in Europa führen sollte, an.
Zur Verbesserung des Stellenwerts und Erleichterung der Arbeit in der Tourismusindustrie schlug Verheugen regulären Kontakt vor. Auch betonte er die Bereitschaft, dem Tourismussektor repräsentative Foren zu schaffen.
Der Präsident der ECTAA, Organisation nationaler Reisebüros und Tour-Operators, Norbert Draskovits, betonte die essentielle Rolle der Europäischen Kommission, in der Gesetzgebung die Interessen der Europäischen Tourismuswirtschaft zu berücksichtigen. Ein Beispiel sei die Umsatzsteuer, die Reisebüros und –veranstalter innerhalb der EU gegenüber Anbietern außerhalb der EU im Wettbewerb benachteilige.
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