Vertrauensperson im Betrieb

11.04.2003

Jeder Betrieb mit mehr als 10 Mitarbeiter kennt sie, oder besser gesagt sollte sie kennen – die Sicherheitsvertrauensperson. Sie gilt als Betriebsrat auf dem Gebiet der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes.

Wieviele Sicherheitsvertrauensperson braucht ein Betrieb?
Aufgrund der gesetzlichen Grundlage des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes müssen seit Jänner 1995 Sicherheitsvertrauenspersonen für jeweils 4 Jahre bestellt sein. Die Anzahl der Sicherheitsvertrauenspersonen ist abhängig von der Anzahl der Arbeitnehmer.
Verhältnis Arbeitnehmeranzahl zur Anzahl der Sicherheitsvertrauenspersonen:
11-50 :1, 51-100 :2, 101-300 : 3, 301-500 :4, 501-700: 5, 701-900: 6, 901-1400 : 7, 1401-2200 : 8, 2201-3000: 9
Sicherheitsvertrauenspersonen und ihre Aufgabe
- Informieren, beraten und unterstützen Kollegen und Betriebsräte
vertreten die Mitarbeiter gegenüber dem Arbeitgeber und den zuständigen Behörden
- beraten den Chef bei der Durchführung des Arbeitnehmerschutzes
- informieren die Mitarbeiter über bestehende Mängel
- arbeiten mit Sicherheitsfachkraft und Arbeitsmedizinern eng zusammen
- sind Mitglied des Arbeitsschutzauschusses
In Betrieben ohne Betriebsrat sind ihre weiteren Tätigkeiten
- Auswahl der Persönlichen Schutzausrüstung
- Evaluierung und Festlegung von Maßnahmen und
- Planung und Organisation der Unterweisungen
- Sie dürfen stets die Beseitigung von Mängeln und Maßnahmen zur Gefahrenverhütung beim Arbeitgeber verlangen und Verbesserungsvorschläge für Arbeitsbedingungen erstatten.

Wer kann Sicherheitsvertrauensperson werden?
Jeder Mitarbeiter, der die fachliche Voraussetzung aufweist. Viele Institutionen wie Allgemeine Unfallversicherungsanstalt, Arbeiterkammer, WiFI, humanware u.v.m bieten 24-stündige Sicherheitsvertrauensperson-Kurse an. Die Kosten bewegen sich zwischen Euro 110 und 500.

In Betrieben mit weniger als 50 Mitarbeiter kann der Betriebsrat die Aufgaben einer Sicherheitsvertrauensperson übernehmen. Bei mehr als 50 Mitarbeiter darf die Sicherheitsvertrauensperson nicht der Betriebsrat sein, sondern die Beschäftigten müssen die Aufgaben der Sicherheitsvertrauensperson übernehmen.

Information: Mag. Sabine Totter, Telefon 0664/180 38 63, E-Mail [email protected]