Wie sinnvoll sind die neuen Corona-Maßnahmen?

22.10.2020

Von: Daniel Nutz
Ab Freitag gelten die neuen Corona-Maßnahmen. Nicht alles, was die Gastronomie betrifft, beruht auf klaren Fakten. 

Je weiter es vorangeht, desto komplizierter wird es und umso mehr verliert man die Orientierung, sagt eine Volksweisheit. So ähnlich verhält es sich mit den neuen Maßnahmen der Bundesregierung zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Vieles, was jetzt kommt, trifft die Gastronomie wieder härter als andere Branchen. Dabei stellt sich die Frage, wieso?

Fakt ist, gegen die Verbreitung des Virus muss etwas getan werden. Was jetzt aber fehlt, ist ein faktischer Beleg der Wirksamkeit mancher Maßnahmen. Es ist schwer begründbar, warum sich das Ansteckungsrisiko drastisch vermindern soll, wenn statt zehn nur sechs Personen an einem Tisch sitzen. In der Praxis teilen sich weiterhin größere Gruppen auf mehrere Tische auf – freilich mit Interaktion. 

Würde tatsächlich eine Vorverlegung der Sperrstunde auf 22 Uhr die Ansteckungsgefahr in einer Zwei-Millionen-Stadt wie Wien reduzieren, wie die ÖVP im Wahlkampf folgerte? Oder ist nicht doch das Argument der Wiener Stadtregierung stärker, wonach der Kollateralschaden der Maßnahme größer wäre, weil sich Feiern letztlich in den (unkontrollierten) privaten Bereich verschieben würden? Da braucht es klare Konzepte statt plumper Verbote. 

Evident ist, dass nur etwa drei bis fünf Prozent der Ansteckungen bislang in der Gastronomie erfolgten. Ganze fünf Mal kam in Wien die Gästenachverfolgung zum Einsatz. Der Großteil der Ansteckungen ist auf private Kontakte zurückzuführen. Zu den Wohnungen seiner Bürger hat die Exekutive (mit gutem Grund und durch die Verfassung geschützt) keinen Zutritt. Trotzdem liegt genau hier das Problem, das es zu lösen gilt. 

Die Maßnahmen ab 23.10.

1. Nur 6 Erwachsene pro Tisch 
2. Ein verpflichtendes Corona-­Präventionskonzept ab 50 ­Verabreichungsplätzen 
3. Outdoor nur noch Gruppen von ­maximal 12 Personen 
4. Veranstaltungen ab sieben Personen nur mit zugewiesenen Sitzplätzen und behördlicher Meldung
5. Sperrstunde bleibt Ländersache 
6. Schärfere Kontrollen, bis zu 30.000 Euro Strafe
7. Studie entscheidet, ob Face-Shields weiter verwendet werden dürfen