Inflationspaket: Das bringt es der Tourismusbranche

Politik
14.06.2022

Von: Daniel Nutz
Die Regierung präsentiert ihr großes "Geld-zurück-Paket“. Für Hotellerie und Gastronomie beinhaltet es die lange gehegten Forderungen nach einer Abschaffung der kalten Progression und einer Senkung der Lohnnebenkosten.
Maßnahmen zur Abfederung der Inflation werden gesetzt.

Als großes Paket kündigt die Bundesregierung ihr Inflationspaket an. Und ÖVP und Grüne versprechen in diesem Punkt nicht zu viel. Rund 6 Milliarden (1 fließt in energieintensive Wirtschaftsbetriebe, der Rest direkt in die Bevölkerung) umfasst das Paket, mit den bereits in der Vergangenheit beschlossenen Anti-Inflationsmaßnahmen macht das in Summe 10 Milliarden.

Welche Maßnahmen kommen jetzt?

Aus Branchensicht sind relevant sind zunächst einmal die Abschaffung der kalten Progression und die Maßnahmen zur Lohnnebenkostenentlastung. Wobei die Lohnnebenkostenreduktion (hier ist ein Volumen von 600 Millionen Euro angekündigt - konkret soll es um die Senkung des UV-Beitrag um ein Zehntel und des FLAF-Beitrags auf 3,7 % gehen) eher gering ausfällt.

Für den Obmann der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft, Robert Seeber ist das "Geld-zurück-Paket“ dennoch ein „dringend notwendiger Schritt zur Entlastung der Bevölkerung und Unternehmen“.

Abschaffung kalte Progression

Vor allem die Abschaffung der kalten Progression kann als eine Zeitenwende gesehen werden. Dabei werden Steuerstufen an die Inflation angepasst (Ausgenommen ist der Spitzensteuersatz von 55 Prozent). Die Abschaffung laufe halbautomatisch, wie WIFO-Chef Gabriel Felbermayr auf Ö1 erklärt. Rund 2/3 laufen automatisch, wie man das andere 1/3 der Einnahmen verteilt, obliegt der Politik. Dies werde ähnlich wie in Deutschland gelöst. Für Felbermayr ist das prinzipiell ein guter Ansatz.

Attraktivität für Mitarbeiter

Die Abschaffung der kalten Progression und die Maßnahmen zur Lohnnebenkostenentlastung bieten Leistungsanreize für Arbeitnehmer*innen und steigern die Attraktivität der Arbeitsplätze, demnach seien sie gerade für die Tourismuswirtschaft wichtig, so Robert Seeber, der selbst in Linz Gastrobetriebe führt.

Wie wird "Geld-zurück-Paket“ finanziert?

WIFO-Chef Felbermayr sieht keine Probleme hinsichtlich der Neuverschuldung nach den Maastricht-Kriterien: „Wir werden die 3 Prozent nicht überschreiten“.

Allerdings scheinen andere Teile des Pakets sehr nach dem Gießkannen-Prinzip zu funktionieren. Etwa der auf 500 Euro Einmalzahlung angehobene Klimabonus. Hier fehlt die soziale Treffsicherheit. Letztlich müsse die Allgemeinheit für diese Ausgaben aufkommen.

Auch klar ist, dass die massiven Ausgaben auch einnahmenseitig ausgeglichen werden müssen. Zunächst wirken hier Inflationseffekte zwar positiv, weil natürlich auch mehr Euros in die Staatskassen kommen. Längerfristig scheint sich – zumindest auf Expert*innenebene – die Notwendigkeit der Wiedereinführung einer Steuer auf Erbschaften durchzusetzen.

Übersicht

Sofortmaßnahmen für die Wirtschaft (rund 1 Mrd. Euro)

  • Strompreiskompensation
  • Mitarbeiter-Prämie von 3.000 Euro steuer- und abgabenfrei sowie SVBeitragsfrei -
  • Direktzuschuss für energieintensive Unternehmen

Strukturelle Maßnahmen (rund 22 Mrd. Euro bis 2026) 

  • Abschaffung der kalten Progression
  • Valorisierung der Sozialleistungen
  • Lohnnebenkosten (UV-Beitrag um ein Zehntel, FLAF-Beitrag auf 3,7 %)

Noch heuer wirksame Sofortmaßnahmen (rund 5 Mrd. Euro)

  • 300 Euro für besonders betroffene Gruppen (Arbeitslose, Mindestpensionisten, etc.)
  • 500 Euro für jeden und jede: davon 250 Euro Klimabonus und 250 Euro Bonus für alle Erwachsenen (für Kinder je die Hälfte)
  • CO2-Bepreisung wird auf Oktober verschoben 
  • 180 Euro als zusätzliche Einmalzahlung der Familienbeihilfe im August
  • Vorziehen Familienbonus (2.000 Euro) und Erhöhung des Kindermehrbetrags (550 Euro) auf 2022
  • Verlängerung des Wohnschirms (Schutz vor Delogierung)
  • Digi-Scheck für Lehrlinge (bis zu 3 mal 500 Euro pro Jahr) wird bis 2024 verlängert
  • Erhöhter Absetzbetrag für 2022 (500 Euro)