Ab 1.11. gilt wieder 10% Umsatzsteuer - was ist zu beachten?

Umsatzsteuer
05.07.2018

 
Die Prodinger Steuerberatung informiert, was Hoteliers bei der Umstellung von 13 auf 10 % Umsatzsteuer auf Übernachtungen beachten sollten. Wenn man es richtig macht, erzielt man einen Nettogewinn von 2,17 %.

Die Neuregelung ist ab dem 1.11.2018 auf Umsätze ab diesem Stichtag anzuwenden. Bei einer kurzfristigen Vermietung vom 30.10. auf 1.11. ist zu prüfen, ob Teilleistungen vorliegen.
Bei Beherbergungsbetrieben wird in der Regel ein gesondertes Entgelt pro Übernachtung vereinbart, so dass jeweils Teilleistungen vorliegen, die mit dem Ablauf der Übernachtung beendet sind. Der ermäßigte Steuersatz gilt bereits für Übernachtungen, die mit dem 1.11.2018 enden. Für die Nacht vom 31.10. auf 1.11.2018 fallen daher 10 % Umsatzsteuer an. Wenn eine ganze Woche angeboten wurde (keine Einzelpreise je Nacht) unterliegt die Woche, wenn sie im November endet, dem reduzierten USt-Satz (ob das realisiert werden kann, ist vom EDV-Programm abhängig).
Anzahlungen können wahlweise gleich mit dem richtigen USt-Satz verrechnet werden, oder vorher mit dem aktuellen (13 %) und nachfolgender Korrektur am 1.11. Wichtig ist, die Rechnung auch tatsächlich zu korrigieren, weil sonst die USt wegen Rechnungsstellung aufrecht bleibt.

Nebenleistungen und AIl Inclusive-Erlass bleiben gleich. Da damit die Aufteilung Nacht/Essen wegfällt, können viele Betriebe ihre Buchhaltung wieder vereinfachen (ein Konto für Pauschalen mit gleicher USt.). Damit sind Verschiebungen zwischen Nächtigung und Verpflegung in den Jahresvergleichen zu beachten.

Beispiel 1: Rein rechnerisch könnte ein Bruttoübernachtungspreis von 220 € ab den 01. November 2018 wieder um rund 4,50 € sinken.

Buchungswert / Doppelzimmer m. Frühstück (13 % USt. in einer Destination in Tirol) in €

220,00

- Ortstaxe (1,80 p.P und Nacht)

3,60

Zimmerpreis ohne Ortstaxe

216,40

- 10 % USt. Frühstück (20% = 43,28 €)

3,93

- 13 % USt. Logis (80% = 173,12 €)

19,92

Nettoertrag

192,55

Buchungswert / Doppelzimmer m. Frühstück (10 % USt. in einer Destination in Tirol) in €

215,50

- Ortstaxe (1,80 p.P und Nacht)

3,60

Zimmerpreis ohne Ortstaxe

211,90

- 10 % USt. Frühstück (20% = 42,38 €)

3,85

- 10 % USt. Logis (80% = 169,52 €)

15,41

Nettoertrag

192,64

Beispiel 2: Belässt es der Hotelier hingegen beim alten Bruttopreis von 220 €, lautet die Rechnung nunmehr:

Buchungswert / Doppelzimmer m. Frühstück (10 % USt. in einer Destination in Tirol) in €

220,00

- Ortstaxe (1,80 p.P und Nacht)

3,60

Zimmerpreis ohne Ortstaxe

216,40

- 10 % USt. Frühstück (20% = 43,28 €)

3,93

- 10 % USt. Logis (80% = 173,12 €)

15,74

Nettoertrag

196,73

Eine Senkung der USt. von 13 % auf 10 % bedeutet damit 2,17 % Nettogewinn!