Der Sommer im Gastgarten

Gastgarten
24.09.2010

Die neue Gastgartenregelung bringt mehr Sommer in die Stadt

Wirtschafts- und Tourismusminister Reinhold Mitterlehner begrüßt den Beschluss der Gastgartenregelung im Bundesrat. „Die neue Gastgartenregelung bringt mehr Sommer in Städte und Gemeinden“, sagt Mitterlehner. „Weniger Bürokratie hilft den Wirten, ihren Gästen und den Anrainern. Denn mit der neuen Regelung können Wirte künftig schneller einen kleinen Gastgarten aufsperren. Anrainer können bei berechtigten Beschwerden aber auch schneller eine Schließung erwirken“, so Mitterlehner weiter.

Künftig sollen Gastgärten mit bis zu 75 Sitzplätzen auf öffentlichem Grund (Schanigärten) von 8 bis 23 Uhr geöffnet sein dürfen und auf Privatgrund (Innenhöfen) von 9 bis 22 Uhr, ohne dass der Gastronomiebetrieb dafür ein aufwendiges betriebsanlagenrechtliches Genehmigungsverfahren auf Basis der Gewerbeordnung durchlaufen muss. Die Anzeige bei der Behörde reicht aus. Um eine bürgernahe Ausgestaltung der Regelung zu gewährleisten, können die Gemeinden per Verordnung abweichende Öffnungszeiten festlegen. Einerseits kann es so zu notwendigen Einschränkungen kommen, wenn sich zum Beispiel Krankenhäuser, Altersheime oder Theater in der Nähe des Gastgartens befinden. Andererseits ist in Tourismusorten eine Ausweitung auf 24 Uhr möglich.
Im Rahmen der neuen Regelung müssen folgende Kriterien eingehalten werden, die von den Gewerbebehörden laufend kontrolliert werden:

•  Es dürfen nur Speisen und Getränke verabreicht werden. Grillen im Freien oder Ähnliches ist für genehmigungsfrei gestellte Gastgärten nicht erlaubt.

•  Es darf zu keinem übermäßigen Lärm durch die Besucher kommen, worauf der Betreiber mit einem Aushang hinweisen muss.

Auftritte von Musikgruppen, das Abspielen von Musik via Lautsprechern oder Fernsehübertragungen („Public Viewing“) sind nicht erlaubt. Dafür ist so wie bisher eine Betriebsanlagengenehmigung erforderlich.
Zusätzlich zur erstmals festgelegten Sitzplatzbeschränkung und den klaren Kriterien bringt die Novelle für Anrainer noch weitere Vorteile: Laut der Novelle kann ein Gastgarten, der sich wiederholt nicht an die Auflagen hält, nach einmaliger Ermahnung durch die Behörde geschlossen werden, ohne dass die Behörde vorher neue Auflagen verhandeln muss. Bisher konnte eine aufrechte Betriebsanlagengenehmigung in vielen Fällen nur durch ein langwieriges Sanierungsverfahren entzogen werden, das sich teils über Monate oder gar Jahre hinzog. Zudem können im Fall einer gesundheitlichen Beeinträchtigung von Anrainern auch die Öffnungszeiten eines Gastgartens von der Behörde eingeschränkt werden.

„Die neue Regelung ist ein guter Kompromiss für die einfache Genehmigung von Schanigärten - Gastgärten. Viele Kollegen haben Schanigärten, die in die vereinfachte Genehmigung hineinfallen und ersparen sich aufwendige und riskante Betriebsanlagenverfahren. Gleichzeitig ist es nicht ganz verständlich, dass einerseits dem veränderten Ausgehverhalten zum Beispiel mit einem 24 Stunden U-Bahn Angebot Rechnung getragen wird, andererseits man sich nicht auf eine allgemeine 24 Uhr Sperrstunde einigen und durchringen konnte“, meint Berndt Querfeld, FG Obmann der Kaffeehäuser Wiens.
Und Günter Ferstl, FG Obmann Stellvertreter ergänzt: „Die neue Schanigartenregelung ist sehr positiv für unsere Kolleginnen und Kollegen, da es hier eine Garantie für kleine Betriebe gibt, ohne aufwendiges und auch sehr kompliziertes Betriebsanlagengenehmigungsverfahren den Schanigarten nur nach der Gebrauchsabgabe betreiben zu dürfen. Durch das Mitspracherecht der Bewohner beim Betriebsanlagen-Verfahren ist es immer sehr schwer, eine Genehmigung zu erhalten.“