Breaking News: HolidayCheck gewinnt Prozess gegen Fälschernetzwerk

20.11.2019

Von: Thomas Askan Vierich
Die Bewertungsplattform HolidayCheck deckte im Herbst letzten Jahres ein Betrügernetzwerk auf, das 6000 bezahlte positive Bewertungen für 68 beteiligte Hotels auf der Plattform in Umlauf gebracht hatte. Als sich die dahinter stehende Agentur Fivestar Marketing noch öffentlich damit brüstete, dass man doch niemandem Schaden zugefügt habe, reichte HolidayCheck vor dem Münchner Landgericht Klage ein.
Georg Ziegler, Director Content von HolidayCheck
Georg Ziegler, Director Content von HolidayCheck

Mit der Begründung: Sie seien die Geschädigten, weil Fakebewertungen ihre Glaubwürdigkeit und damit ihr Geschäftsmodell massiv beschädigten. Mit dem Thema so proaktiv in die Öffentlichkeit zu gehen, war für das Unternehmen durchaus riskant, wie die Director Content Georg Ziegler im ÖGZ-Interview zugibt.

Grauzone geklärt

Aber das Risiko hat sich gelohnt! Heute, während unseres Hintergrundgesprächs in der ÖGZ-Redaktion über das Thema Bewertungen, erreichte Georg Ziegler der Anruf aus München: HolidayCheck hat  auf ganzer Linie Recht bekommen! Damit ist eine juristische Grauzone geklärt worden: Auch positive Bewertungen, wenn sie gefakt und bezahlt sind, sind strafbar. Weil dahinter eine kriminelle Energie steckt. Sonst wären diese Fakebewertungen von Gästen, die gar nicht in den betroffenen Hotels genächtigt hatten, nie durch den feinen Filter gekommen, mit dem HolidayCheck automatisiert jede abgegebene Gästebewertung auf Auffälligkeiten prüft.

Bislang gibt es den Straftatbestand „Bewertungsbetrug“ noch nicht. Das könnte sich nun bald ändern.

"Wir sind mit dem Resultat der Verhandlung vor dem Landgericht München heute sehr zufrieden", erklärt Georg Ziegler wenig später. "Das Gericht hat in allen von uns vorgelegten Punkten bestätigt, dass das Verhalten der Fivestar Marketing UG rechtswidrig war. Ohne das Urteil im Detail zu kennen, sind wir der Auffassung, dass das Gericht in den von uns vorgetragenen Punkten nicht nur zu Gunsten von HolidayCheck, sondern vor allem auch im Sinne des Urlaubers entschieden hat. Dieses Urteil bestärkt uns in unserem konsequenten Vorgehen gegen derartige Unternehmen. Diesen Weg werden wir selbstverständlich zielstrebig weiterverfolgen. In unseren Augen ist dieses Urteil ein Erfolg auf ganzer Linie für HolidayCheck und für alle Urlauber und hoffentlich über die Grenzen der Hotelbewertungsbranche hinaus wegweisend im Kampf gegen Bewertungsbetrug. Wir wissen, dass Fivestar Marketing auch in anderen Branchen, die mit Bewertungen arbeiten, äußerst aktiv ist. Unser Ziel ist es, solch unseriöse Geschäftsmodelle aus der rechtlichen Grauzone zu heben, da wir derartige Angebote für klar rechtswidrig halten. Daher schließen wir uns ausdrücklich den Forderungen der Verbraucherschutzverbände an, Bewertungsbetrug in Zukunft als eigenen Straftatbestand und mit den entsprechenden rechtlichen Möglichkeiten einzuordnen. Aus diesem Grund hoffen wir, dass dieses Urteil auch in Richtung der Politik Strahlkraft entfaltet. Sobald uns das Urteil vollständig vorliegt, werden wir alles Notwendige einleiten, um dessen Vollstreckung durchzusetzen."

Mehr zum Fall Fivestar und wie man generell mit Bewertungen umgehen sollte, auch negativen:

https://www.gast.at/gast/zu-viel-des-guten-190177