Arbeitsmarkt
Westbalkanregelung: Deutschland überholt Österreich
Bild oben: Wie lange will Österreich noch Däumchen drehen? Die Zeit rennt, wir sollten schleunigst in die Gänge kommen.
Stellen Sie sich vor, Sie stehen im Stau, der Motor überhitzt, und Deutschland rauscht im Sportwagen an Ihnen vorbei. Genau das passiert gerade auf dem Arbeitsmarkt, wie ÖHV-Präsident Walter Veit beklagt. Während Deutschland das Westbalkan-Kontingent auf 50.000 Arbeitskräfte hochschraubt, sitzt Österreich auf der Couch - und sieht zu.
„Mit 1,4 Kindern pro Frau steuern wir auf ein Arbeitsmarkt- und Pensionsproblem der Sonderklasse zu. Deutschland hat das erkannt und mit der Westbalkanregelung reagiert. Jetzt, wo das Kontingent verdoppelt wird, fliegt uns die deutsche Wirtschaft bald um die Ohren“, warnt Veit. Österreich soll also gefälligst die Füße vom Tisch nehmen und handeln, bevor Deutschland alle Bewerber absaugt und wir hier mit offenen Stellen und leeren Händen dastehen.
Was ist die Westbalkan-Regelung?
Das Prinzip der Westbalkanregelung ist eigentlich simpel: Wenn keine - in diesem Fall - deutschen oder EU-Bürger zur Verfügung stehen, besetzt man die offenen Stellen mit Menschen aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien. „Sonst würde Arbeit nicht gemacht. In der Situation ist Österreich. In Deutschland bleibt weniger Arbeit liegen, wird mehr Wertschöpfung erzielt, werden mehr Steuern und Sozialversicherungsbeiträge eingenommen. Noch länger zuschauen kostet uns ein Volksvermögen!“, so Veit.
So macht es Deutschland
Ab 1. Juni tritt in Deutschland die dritte Stufe des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (FEG) in Kraft. Damit wird das Kontingent der Westbalkan-Regelung verdoppelt. Aber ob das alles so glatt läuft, hängt natürlich auch davon ab, ob die Behörden in Deutschland die Turbo-Taste finden. Es gibt Monatskontingente und die Bundesagentur für Arbeit (BA) erteilt die Zustimmung als Vorabzustimmung. Arbeitgeber können das online beantragen.
Hintergrund: Seit November 2023 gilt das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) in Deutschland, das schrittweise eingeführt wird. Diese Regelungen betreffen die neue Chancenkarte und die erweiterte Westbalkanregelung. Weitere Änderungen, wie eine Informationspflicht der Arbeitgeber bei Anwerbungen, gelten erst ab 2026, so der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH).
Österreich: Bitte warten
Eine von EcoAustria im Auftrag der ÖHV durchgeführte Studie beziffert die volkswirtschaftlichen Verluste durch offene Stellen allein in der Hotellerie mit 1,2 Milliarden Euro. „Und das wird noch steigen“, warnt Veit. Das Arbeitsministerium hat schon einen Plan für eine österreichische Westbalkanregelung in der Schublade, aber irgendwie kriegt niemand den Hintern hoch, um das durchzuziehen.
Aber das ist nicht das einzige Problem. Es braucht auch mehr Kinderbetreuungsplätze, höhere Zuverdienstgrenzen, niedrigere Lohnnebenkosten, Programme zur Stärkung des Ganzjahrestourismus und bessere Mitarbeiterunterkünfte. „All das würde helfen. Angehen müsste man es. Es ist höchste Zeit“, fordert Veit.