Härtefallfonds: Vermieter von Ferienwohnungen kommen zum Zug

Covid-19
02.07.2020

 
20.000 Vermieterinnen und Vermieter von Ferienwohnungen können Unterstützung aus dem Härtefallfonds bekommen.

Im Rahmen der Überarbeitung der Förderungsrichtlinie des Härtefallfondsgesetzes wurde nun eine Klarstellung erreicht. Anspruchsberechtigt sind demnach auch von der Corona-Krise betroffene Vermieterinnen und Vermietern von privaten Gästezimmern oder Ferienwohnungen, mit höchstens 10 Gästebetten im eigenen Haushalt, der auch Hauptwohnsitz ist und sofern lediglich die für Privatzimmervermietung zulässigen Leistungen angeboten werden (zB Bettwäsche, Endreinigung, Frühstück). Die Dienstleistungen dürfen nur durch die gewöhnlichen Mitglieder des Hausstandes besorgt werden. Zusätzlich wird es für Anspruchsberechtigte einen einmaligen „Comeback-Bonus“ von 500 EUR pro Monat – somit maximal 3.000 Euro – geben. Dieser soll den Start in der Privatzimmervermietung nach dieser schwierigen Zeit erleichtern.