Coronakrise

Corona: Weitere Lockerungen in der Gastronomie

Coronakrise
14.04.2022

Die Infektionszahlen sinken und mit dem Osterwochenende treten weitreichende Lockerungen in Kraft. Die ÖGZ hat alle Details dazu.
FFP2-Maske hängt auf einem Stuhl in einem leeren Biergarten in Steyr

Mit Blick auf die aktuellen Infektionszahlen und aufgrund der Stagnation der Belegungen der Krankenstationen lockert die Bundesregierung weiter die Coronamaßnahmen. Mit dem Osterwochenende gibt es für die Tourismus- und Freizeitwirtschaft, Gastronomie, Veranstalter- und Reisebranche weitreichende Lockerungen.

Die Maßnahmen ab 16. April 2022

•    FFP2-Masken-Pflicht nur mehr in höchst vulnerablen Bereichen (zB. Krankenhaus), in öffentlichen Verkehrsmitteln samt Haltestellen und in Kundenbereichen des lebensnotwendigen Handels (zB. Apotheken und im Lebensmitteleinzelhandel).
o    Somit gilt keine generelle FFP2-Masken-Pflicht in Innenräumen, sondern nur noch eine Empfehlung zum Tragen einer FFP2-Maske
o    Auch bei der Benützung von Reisebussen und Ausflugsschiffen sowie Seil- und Zahnradbahnen besteht – anders als bei Massenbeförderungsmitteln – keine FFP2-Masken-Pflicht.
•    Die 3-G-Regel als Zugangsbeschränkung in der Nachgastronomie, Stehgastronomie und Barbetrieb wird aufgehoben.
•    Die Gültigkeitsdauer der Drittimpfung wird auf 365 Tage erhöht – (d.h. von neun auf zwölf Monate).
•    Verpflichtung zur Bestellung eines COVID-19-Beauftragten sowie Ausarbeitung und Umsetzung eines COVID-19-Präventionskonzeptes gilt nur mehr bei Zusammenkünften von mehr als 500 Personen (statt 50 Personen).
•    Am Ort der beruflichen Tätigkeit können in begründeten Fällen zur Verhinderung der Weiterverbreitung von COVID-19 strengere Regelungen vorgesehen werden.
•    Neben den bundesweiten Rahmenbedingungen können die Bundesländer wie schon bisher strengere Regeln erlassen.
•    Die Maßnahmen werden vorerst bis 9. Juli 2022 gelten.

Alle weiteren Informationen unter www.sichere-gastfreundschaft.at