Übergabe in Hotel und Gastronomie: Worauf man achten muss

Gastronomie
28.10.2021

Von: Daniel Nutz
Von der Anfangsplanung bis zur Information der Kunden: Die ÖGZ hat bei Wolfgang Ziniel von der KMU Forschung Austria und bei Heinz Harb von LBG nachgefragt, welche Hürden auf dem Weg zu bewältigen sind.
Betriebsübergaben in der Tourismusbranche müssen gut geplant sein.
Betriebsübergaben in der Tourismusbranche müssen gut geplant sein.
Experten für Übergaben: Wolfgang Ziniel von der KMU Forschung Austria.
Heinz Harb ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Geschäftsführer von LBG Österreich.

Wann ist der richtige Zeitpunkt, einen Übergabeprozess einzuleiten?
Wolfgang Ziniel: Die Einplanung von ausreichend Zeit ist ein wesentliches Kriterium für die erfolgreiche Nachfolgeplanung. Der Übergabeprozess wird in der Praxis meist zu spät eingeleitet. Der Benefit einer möglichst konkreten, formalisierten Planung wird oftmals unterschätzt. Wichtig wäre, dem Übernehmer frühzeitig eigene Verantwortungsbereiche zu übertragen. Die tatsächliche Übergabe muss dann nach innen und außen klar und deutlich kommuniziert werden. Häufig (in 39 % der Fälle) bleiben die Übergeber auch nach dem Übergabezeitpunkt formell oder informell im Unternehmen tätig. Das führt dann zu Spannungen, wenn nicht klar ist, wer die Letztverantwortung im Unternehmen trägt.

Wie eruiere ich den Unternehmenswert? 
Heinz Harb: Der Wert eines Unternehmens hängt davon ab, welcher wirtschaftliche Erfolg damit nachhaltig erzielt werden kann. Daher werden von der Summe der voraussichtlich erzielbaren Erlöse sämtliche dazu erforderlichen Aufwendungen abgezogen. Dazu gehören beispielsweise der Wareneinsatz, der Personalaufwand, Abschreibungen für Investitionen und alle Sachaufwendungen für den laufenden Betrieb, Steuern und Abgaben und vieles mehr. Auch für den im Betrieb mitarbeitenden Unternehmer oder Familienangehörigen ist eine angemessene, fremdübliche Entschädigung als Aufwand zu berücksichtigen. Gehören eigene Liegenschaften zum Betriebsvermögen, sind auch diese bei der Beurteilung des Unternehmenswertes zu berücksichtigen. In der Praxis werden üblicherweise Steuerberater mit der Unternehmenswertermittlung beauftragt, die sich dabei an anerkannten Bewertungsrichtlinien orientieren. Auch Branchenexperten oder Gerichtssachverständige können mit der Wertermittlung beauftragt werden. Der ermittelte Unternehmenswert gibt dann Käufern und Verkäufern eine Orientierung für Kaufpreisentscheidungen. 

Welche Schwierigkeiten treten bei Übergaben in der Familie auf?
Wolfgang Ziniel: Bei rund der Hälfte der Übergaben kommt es zu familienexternen Übertragungen. Besonders das Thema Kommunikation ist oftmals entscheidend für den Erfolg oder Misserfolg des Prozesses. Affektive Komponenten wie die Qualität der Beziehung zwischen Übergeber und Nachfolger, emotionale Spannungen oder etwa die Fähigkeit zum „Loslassen des Lebenswerks“ sind in der Praxis ganz besonders wichtig.

Welche Details müssen jedenfalls vor der Übergabe geklärt sein?
Wolfgang Ziniel: Es müssen Antworten auf die Problemfelder und Herausforderungen gefunden werden. Diese sind: 
•    Identifikation geeigneter Unternehmensnachfolger 
•    frühzeitige Einbindung der Nachfolger*innen in die Nachfolgeplanung und den Betrieb 
•    administrative Belastungen
•    Klärung rechtlicher Aspekte 
•    (falls entgeltlich) Einigung auf einen Kaufpreis und Finanzierung des Kaufes 
•    „Investitionsstau“ im Vorfeld der Übergabe
•    Beziehungsebene Übergeber– Übernehmer–Mitarbeiter 
•    Akzeptanz der Nachfolger*innen seitens der Mitarbeiter und Geschäftspartner 
•    Schwierigkeiten beim Rückzug seitens der Übergeber

Wer trägt normalerweise die Übergabekosten? 
Heinz Harb: Dies hängt ganz wesentlich von der Art der Übergabe (Verkauf an Familienfremde, Übergabe innerhalb der Familie) bzw. davon ab, wofür welche Kosten anfallen und wie die jeweilige Interessenlage ist. Beratungskosten werden häufig von der jeweils beauftragenden Partei getragen, Grunderwerbssteuern und Eintragungsgebühren von jenem, an den Liegenschaften übertragen werden, Bewertungskosten je nach Situa­tion vom Verkäufer, Käufer oder auch von beiden Teilen. Ertragsteuern trägt jene Seite, der diese zuzurechnen sind.

Wie gehe ich mit Kunden und Lieferanten um?  
Wolfgang Ziniel: Übernehmer*in und Übergeber*in sollten den persönlichen Kontakt zu Kunden und Lieferanten suchen und die Situation ganz offen und glaubwürdig kommunizieren.

Merh zum Thema: Hier ist die Checkliste für Übergeber