Gaststättenschließungen: Wer soll das bezahlen?

Corona
03.04.2020

Von: Daniel Nutz
Die Klagen von Gastronomen auf Verdienstentgang (Basis ist das Epidemiegesetz von 1950) scheinen wenig erfolgsversprechend. Doch wieso trägt der Staat nicht einfach alle Kosten, die durch die Corona-Krise entstehen? Einen solchen Vorschlag macht der Ökonom Heiner Flassbeck.
Der Staat Österreich hat vorerst 38 Milliarden Euro an Hilfe für die Wirtschaft. Ist das genug?
Der Staat Österreich hat vorerst 38 Milliarden Euro an Hilfe für die Wirtschaft. Ist das genug?

Wie soll man einen Leitartikel dieser Tage beginnen? Die Lage vieler Unternehmen in der Gastronomie, Hotellerie und der Freizeitwirtschaft ist in Worten nicht fassbar – weil sie schlichtweg unfassbar ist. Die Stimmung ist zwischen Hoffen und Bangen, mit einem verständlichen Hang zu zweitem. Lange halten wir das nicht durch – und auch nicht jene Unternehmen, die dran hängen. (Der Gastro-Großhandel schreit um Hilfe, und auch Fachmedien wie wir spüren die Anzeigenstornos natürlich massiv).

Eigentlich hätten Unternehmen, denen das Geschäft behördlich geschlossen wird – wie derzeit Gastronomen und Hoteliers – Anspruch auf Verdienstentgang (der Gewinn der letzten Monate würde weitergezahlt werden). So steht es zumindest im Epidemiegesetz aus den 19950er Jahren, das allerdings vom Gesetzgeber ausgesetzt wurde.

Wut bei Unternehmerinnen und Unternehmern

Bei vielen Unternehmern führt das zu Wut. Weil sich Kanzler, Vizekanzler und die zuständigen Minister gerade als Retter der Unternehmer darstellen und die Maßnahmen in diversen Härte- und Notfallfonds als großen Wurf präsentieren. Die Aussicht auf Steuerstundungen, Kredithaftungen und den bislang zugesicherten Zuschüssen ist für Unternehmerinnen und Unternehmer, deren Einkünfte derzeit bei laufenden Kosten bei null liegen, natürlich nur ein schwacher Trost. 

Derzeit raten manche Wirtschaftsanwälte Unternehmen die Republik zu klagen, und so die im Epidemiegesetz (§32) vorgesehene Entschädigung einzufordern. Ich will mir als Nicht-Jurist nicht anmaßen, einzuschätzen, ob eine solche Klage erfolgreich sein kann, oder ob hier manche Anwälte nur die Chance auf fette Honorare sehen – eine Verfassungsklage kostet freilich und dauert Jahre.

Aber wieso zahlt der Staat eigentlich nicht für alle Schäden? Das Credo: der Staat (also wir alle) können es sich schlichtweg nicht leisten. So lautet das Argument einer Politik, die das Nulldefizit des Staatshaushaltes als wichtigstes Ziel sieht, wie es Finanzminister Blümel bei fast jeder Gelegenheit kundtat. Klar, die Sache hat sich geändert. Vizekanzler und Finanzminister sagen heute unisono: Wir setzen jetzt das Geld ein, das notwendig ist. Ich will das Programm der Regierung durchaus wertschätzen. Aber wieso nicht noch einen Schritt weiter gehen? 

Keine Angst vor der Staatsverschuldung

Einen solchen Weg schlägt der Ökonom Heiner Flassbeck vor. Der frühere deutsche Wirtschafts-Staatssekretär und Chef-Volkswirt bei der UNO-Organisation für Welthandel und Entwicklung (UNCTAD) empfiehlt, dass die Staaten einfach für die Einkommensausfälle aller Bürger und Unternehmen für die kommenden Wochen der Krise aufkommen. Die These Flassbecks: Ein paar Prozent mehr Staatsverschuldung sind das weitaus geringere Problem als Liquiditätsengpässe, daraus resultierenden Firmenpleiten und Einkommensausfälle bei Konsumenten. Sein Argument: Das wäre nicht nur solidarisch für die am stärksten Betroffenen sondern auch das Beste für die Gesamtwirtschaft, weil es weniger Stückwerk darstellt als beispielsweise die Maßnahmen, die in Österreich gesetzt werden.

Flassbeck ist einer der weltweit profundesten Ökonomen, der in den letzten Jahren dennoch ziemlich im Abseits stand. Der Grund: Seine Ideen sind oftmals diametral zum auf Austerität ausgelegten Mainstream. Vielleicht ist es Zeit, in der Krise auch diese alten Denkmuster zu hinterfragen und solche Thesen breit zu diskutieren.