Die zweite Phase der nicht rückzahlungspflichtigen Fixkostenzuschüsse ist finalisiert, die Einreichung ist ab dem 16. September möglich.

Was bedeutet das für die betroffenen Betriebe?

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Israel steht ab 2027 wieder auf der „Bucket“-List
Israel ist und bleibt ein attraktives Reiseziel. Das „Heilige Land“, - so bezeichnet von den großen Weltreligionen, weil sich viele Ereignisse in dieser Region zugetragen hatten – hatte es zuletzt nicht einfach.
  • Der Fixkostenzuschuss kann künftig bereits ab einem Umsatzausfall von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Vorjahr beantragt werden.
  • Außerdem wird die Absetzung für Abnutzung, Leasingraten und frustrierte Aufwendungen als Fixkosten in der Richtlinie aufgenommen.

Nähere Informationen, wie auch die entsprechende Richtlinie des Finanzministeriums stehen auf der Plattform www.sichere-gastfreundschaft.at zur Verfügung.