Registrierkassen werden nun strenger geprüft

Registrierkassen
07.11.2018

 
Tricks, Schlampigkeiten und nicht gesetzeskonformes Vorgehen beim Kassieren werden künftig von der Finanz genauer unter die Lupe genommen

Seit April 2017 sind manipulationssichere Kassen dank der RKSV eigentlich Pflicht. Bereits 2016 wurde eine umfassende Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht eingeführt. Die Finanz wollte mit diesen Maßnahmen ursprünglich jährlich 900 Millionen Euro in das Budget spülen, eine Zahl, die deutlich verfehlt wurde, wie alle Studien und auch entsprechende parlamentarische Anfragen zeigen.

Auch wenn dieses Budgetziel von Anfang an umstritten war, insbesondere, weil bereits durch die Einführung der Kassenrichtlinie 2012 einiges für die Manipulationssicherheit der Kassen getan wurde, dürfte die Finanz nun doch einen Prüfungsschwerpunkt auf dieses Thema setzen und scharf prüfen. Zu offensichtlich ist nämlich, dass sich immer wieder einzelne Unternehmen nicht an die Registrierkassenpflicht halten.

Jedes zehnte Unternehmen nicht gesetzeskonform

Eine parlamentarische Anfrage vom 27. Juni 2018 zeigt, dass im Jahr 2017 bei 25.223 geprüften Unternehmen, die eigentlich Belegerteilungspflicht hätten, 2.327 Verstöße festgestellt worden sind. Dieses Verhältnis entspricht auch in etwa den zu beobachtenden Anmeldezahlen bei FinanzOnline. Alle Registrierkassen müssen seit 1. 4. 2017 gemeldet werden, wobei mit Anfang September 2018 ca. 247.000 Kassen (von ca. 158.000 verschiedenen Unternehmen) registriert waren. Davon ausgehend, dass das BMF mit ca. 180.000 Unternehmen, die unter die RKSV fallen, rechnet, sind auch hier ca. 10 Prozent der Unternehmen noch nicht gesetzeskonform. Dies ist auch tatsächlich für jeden immer wieder beim gewöhnlichen Einkaufen oder – wohl häufiger – bei einer Konsumation zu beobachten. Es wird immer wieder kein oder nur ein handgeschriebener Beleg ausgegeben. Hierbei ist es offensichtlich, dass etwas nicht stimmt. Aber auch die Möglichkeiten, manipulationssichere Kassen zu hintergehen, sind vielfältig, weshalb nun wesentlich stärker geprüft wird.

Einfache Tricks

Eine nicht vorhandene Kasse ist natürlich leicht feststellbar. Schwieriger ist es, den wohl am häufigsten verwendeten „Trick“ zu verhindern. Dabei werden alle Daten in die Kasse prinzipiell eingegeben, beim Kassieren wird aber nur eine Zwischenabrechnung ausgedruckt oder am Tablet gezeigt und der endgültige Beleg erst nach erfolgter Bezahlung ausgegeben. Geht der Gast, ohne den Beleg mitzunehmen, lässt sich der Vorgang bei vielen Systemen problemlos rückgängig machen. Das würden auch die Manipulationseinrichtungen der RKSV nicht verhindern. Denn diese greifen erst nach erfolgtem Belegdruck inklusive QR-Code (oder Link zu diesem). Dieses Vorgehen zu entdecken gelingt nur durch anonyme Testkäufe oder durch statistische Analysen, bei denen der Umsatz – durchaus getrennt nach Warengruppen – mit dem Einkauf verglichen wird. Intensive Prüfungsvorgänge sind also nötig.

Manipulationen an der Kasse

Manipulationen an der Kasse sind natürlich weiterhin nicht ausgeschlossen. Auch wenn diese durch die RKSV auffallen würden, sind dafür zusätzlich Vor-Ort-Prüfungen durch die Finanz nötig. Denn auch wenn der Volksmund meint, dass die Kassen nun „online mit der Finanz verbunden sind“, ist dem nicht so. Nur wenn die Finanz vor Ort das sogenannte Datenerfassungsprotokoll exportiert und dieses prüfen lässt, würden Manipulationen entdeckt werden. Problematisch ist, dass nicht nur echte Manipulationen bei den Prüfungen auffallen, sondern auch der eine oder andere Programmierfehler.

Problem bei jedem zweiten Unternehmen

Gemäß Angaben aus dem Finanzministerium konnte bei Prüfungen der Datenerfassungsprotokolle bei fast jedem zweiten Unternehmen ein Problem festgestellt werden. Hier sind die Kassenhersteller gefordert, klar Stellung zu nehmen, ob es sich um einen Programmfehler oder aber um eine mögliche Manipulation handelt. Ich persönlich habe derzeit immer wieder mit einer Vielzahl von Herstellern Kontakt, die derartige Probleme bewusst dokumentieren möchten, um sie der Finanz zu erklären. Dies ist oft nicht einfach, aber natürlich notwendig und auch gerechtfertigt. Aus meiner Erfahrung als Gerichtssachverständiger waren die mir bisher von den Herstellern vorgelegten Probleme tatsächlich Programmfehler, die erklärbar waren. Dies soll aber natürlich nicht bedeuten, dass nicht doch Manipulationen vorkommen, denn diese würden hier wohl kaum vorgelegt werden.

Datenerfassungsprotokolle prüfen

Die bekannteste Manipulation (aus Vor-RKSV-Zeiten) war z. B. die Verkürzung. Dabei wurde „normal“ kassiert und am Tagesende einfach die Umsätze neu ermittelt (inkl. Belegnachdruck und Änderung der gespeicherten Protokolle), indem etwa aus drei Gläsern Bier nur eines gemacht wurde (die Verkürzungsfaktoren waren je Warengruppe individuell hinterlegbar).

Es ist wohl anzunehmen, dass dies dank RKSV nicht mehr vorkommt, dennoch: Nicht erklärbare Fehler im Datenerfassungsprotokoll würden wohl Zuschätzungen, wenn nicht sogar Strafverfahren zur Folge haben.
Damit dies nicht erst bei der Prüfung durch die Finanz auffällt, wird empfohlen, die Datenerfassungsprotokolle selbst regelmäßig zu prüfen (es gibt entsprechende Prüfprogramme) und etwaige Fehler aktiv zu dokumentieren.

Zum Autor

Markus Knasmüller ist Abteilungsleiter für Software-Entwicklung und Prokurist bei BMD Systemhaus in Steyr sowie gerichtlich zertifizierter Sachverständiger.