Details zum Fixkostenzuschuss 2 bis 800.000 EUR
- Der Betrachtungszeitraum liegt bei 9,5 Monaten. Demnach von September 2020 bis Juni 2021.
- Der Fixkostenzuschuss II muss nicht am Fixkostenzuschuss I anschließen.
- Voraussetzung zur Inanspruchnahme ist ein Umsatzrückgang iHv 30%.
- Die Höhe des Umsatzrückganges entspricht auch der Höhe des Zuschusses.
- Neu gegründete Unternehmen, die vor dem 16.9.2020 Umsätze erzielten, können auch den FKZ II beantragen.
- Möglichkeit einer Pauschalierung bei bis zu 120.000 EUR Jahresumsatz, das heißt, man erhält 30% Zuschuss des Umsatzausfalls; zudem wird keine Steuerberatung benötigt.
- Weitere Erleichterung: Es muss keine verpflichtende Darstellung von schadensmindernden Maßnahmen erfolgen
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Folgende Kosten zählen als Fixkosten:
- Geschäftsraummieten
- Pacht
- Versicherungsprämien
- Zinsaufwendungen
- Sonstige betriebsnotwendige Zahlungsverpflichtungen
- Zahlungen für Strom/Gas/Telekommunikation
- Wertverlust verderblicher Ware (mind. 50%)
- Ein angemessener Unternehmerlohn (max. 2.666 Euro pro Monat)
- Personalaufwendungen für Stornobearbeitung
- Steuerberaterkosten bis 1.000 EUR
- Leasingraten insgesamt
- Abschreibung von Anlagevermögen, wenn vor dem 16.9.2020 angeschafft
- Frustrierte Aufwendungen: Maßnahmen die vor 16. März 2020 gesetzt wurden, für Reisen bzw. Events im Betrachtungszeitraum des FKZ II – Berechnung auf Basis branchenspezifischer Durchschnittswerte
- Notwendige Personalkosten für Mindestbetrieb: z.B., wenn Ortskern auszusterben droht ohne Wirtshaus, oder Seilbahn für Profisportler
Kombinationsmöglichkeit mit Umsatzersatz und Fixkostenzuschuss 2
mit bis zu 3 Mio. Euro, sofern der Umsatzersatz vorher beantragt wurde
Details zum Fixkostenzuschuss 2 mit bis zu 3 Mio. EUR
- Bei diesem Zuschuss handelt es sich um einen Verlustausgleich. Der Verlust ergibt sich aus dem Umsatzerlöse abzüglich der Betriebsausgaben.
- Der Vorteil ergibt sich aus dem erhöhten Rahmen: je nach Kostenstruktur des Unternehmens, kann Verlustbedeckung attraktiver sein.
- Dieser soll noch im Dezember beantragbar sein.
Laufend aktuelle Informationen: www.sichere-gastfreundschaft.at und www.fixkostenzuschuss.at
