Mit der schrittweisen Öffnung von Gastronomie und Beherbergungsbetrieben gilt es, zahlreiche Regeln einzuhalten. Die Wirtschaftskammer hat Verhaltensregeln, Fragen und Antworten für die Gastronomie zusammengestellt. In Kürze stehen auch Informationen für Beherbergungs- und Freizeitbetriebe zur Verfügung.

Verhalten für Gäste in Gastronomiebetrieben

1. Mindestens 1 Meter Abstand zu anderen Personen außerhalb der eigenen Besuchergruppe (max. 4 Erwachsene zuzüglich ihrer minderjährigen Kinder) halten.

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2. Beim Eintreten und Verlassen des Lokals ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

3. Im Vorfeld nach Möglichkeit Tisch reservieren. 

4. Nach Möglichkeit kontaktlos zahlen. Rechnung vorzugsweise mit Karte begleichen.

5. An Anweisungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter halten.

6. Auf Händeschütteln und Umarmungen verzichten.

7. Hände mehrmals täglich mit Wasser und Seife mind. 30 Sekunden waschen.

8. Berührung im Gesicht mit ungereinigten Händen vermeiden.

9. Niesen oder husten in die Armbeuge oder in ein Taschentuch.

10. Bei Anzeichen von Krankheit zu Hause bleiben.
 

Verhalten für Gäste – Infoblatt (pdf)

Verhalten für Gäste – Aushang (pdf)

Leitlinien für die Gastronomie (Infoblatt)

Leitlinien für die Gastronomie (Aushang)

Verhalten Mitarbeiter (Aushang)