Zu Komplex, mit zu wenigen objektiven Kriterien und allgemein zu teuer sei die österreichische Tourismusförderung, attestiert der Rechnungshof in seinem aktuellen Prüfbericht. Im Zentrum des Berichtes steht der Top-Tourismuskredit, Top-Zuschuss und die Top-Jungunternehmerförderung im Untersuchungszeitraum von 2014 bis 2018.  

Die Kritik: Das Ministerium entwickelte kein auf Qualitätskriterien gestütztes Punkteschema für die Bewertung der Förderwürdigkeit der eingereichten Projekte. Damit verfügte die ÖHT – abgesehen von der Förderrichtlinie – über keine Richtschnur für die Vergabe der Förderungen und die Förderentscheidungen konnten nicht anhand quantifizierbarer Kriterien geprüft werden, heißt es im Bericht.

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Der Top–Tourismus–Kredit war in seiner am häufigsten in Anspruch genommenen Variante mit einer Bürge– und Zahlerhaftung verbunden. Die Folge waren hohe Nebenkosten für die Fördernehmer, die an ihre jeweilige Hausbank Haftungsprovisionen entrichten mussten. Die finanzielle Förderwirkung war so um bis zu 60 Prozent geschmälert. Nur 4 von 10 EUR der Förderung kamen letztlich bei den Fördernehmerinnen und Fördernehmern an.

Eine komplette Neuordnung der Tourismusförderung sollte der 2019 präsentierte Plan T bringen. Ihr fehlten jedoch weiterhin geeignete und messbare Vorgaben für eine Evaluierung und zielorientierte Steuerung der Tourismusförderungen durch das Ministerium, so der Rechnungshof.

Aus dem Ministerium kam die Ansage, dass die Förderrichtlinien überarbeitete werden. Vor wenigen Tagen präsentierte Tourismusministerin Köstinger mit der ÖHT die Verlängerung der Leuchtturm-Förderungsaktion im Tourismus für 2022: Für innovative Projekte zur Attraktivierung des touristischen Arbeitsmarktes stehen insgesamt bis zu 2 Mio. Euro zur Verfügung.