So funktioniert die neue Kurzarbeit

Redaktion.OEGZ
02.11.2020

Die Bundesregierung hat wegen des Lockdowns eine Ausweitung der Kurzarbeit beschlossen. Gastronomie und Hotellerie können nun ihre Mitarbeiter auf 0 Prozent Beschäftigung stellen. 

  • Die zwischen Bundesregierung und Sozialpartner erzielte Ausweitung sieht vor, dass Beschäftigte in Kurzarbeit weiterhin 80% bis 90% ihres Nettoeinkommens erhalten.
  • Die ausgefallenen Arbeitsstunden können für Weiterbildungen genutzt werden. Die Weiterbildungskosten werden zu 60% vom AMS gefördert.
  • Die derzeit vorgesehene Arbeitsleistung von 30% kann z.B. für Gastronomie, Tourismus oder Freizeitwirtschaft im November auf 0% reduziert werden.
  • Voraussetzung für Kurzarbeit im November ist, dass seit 1. Oktober ein Beschäftigungsverhältnis besteht.
  • Das verbesserte Modell der Kurzarbeit kann im Lauf des Novembers auch rückwirkend für Start mit 1.11. beantragt werden.
  • Für bereits beantragte Kurzarbeit braucht es keinen neuerlichen Antrag.

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