Insolvenzabsicherung: Jetzt beantragen!
Nicht nur Reisebüros, auch Hoteliers sollten sich heuer mit der ÖHT-Insolvenzabsicherung vertraut machen. Denn die anhaltende COVID-19-Krise und die damit verbundenen Reisebeschränkungen führen weiterhin zum Marktversagen bei der Absicherung von Ansprüchen von Reisenden, die eine Pauschalreise oder verbundene Reiseleistungen buchen.
Im Vorjahr wurden mit diesem Haftungsmodell rund 200 Unternehmen abgesichert und deren Geschäftsmodell sichergestellt werden. Ohne diese ÖHT-Lösung wären auch heuer rund 2.600 Reisebüros mit dem Entzug der gewerblichen Ausübungsberechtigung konfrontiert gewesen. Sobald sich auch die reiseleistungsausübungsberechtigten Hoteliers – diese benötigen beim Verkauf von Pauschalreisen ebenfalls die in der Pauschalreiseverordnung geforderte Reiseleistungsausübungsberechtigung – ihrer Verantwortung ebenfalls bewusst werden, ist ein sprunghafter Anstieg gegenüber den schon sehr beachtlichen Absicherungszahlen aus dem Vorjahr zu erwarten.
Was wird gefördert?
Reiseleistungsausübungsberechtige haben für den Fall ihrer Insolvenz sicherzustellen, dass den Reisenden die bereits entrichteten Zahlungen, die notwendigen Aufwendungen für die Rückreise (falls erforderlich inklusive Kosten für Unterkünfte) und gegebenenfalls die notwendigen Kosten für die Fortsetzung der Reise erstattet werden. Durch die Haftungsübernahme der ÖHT werden diese Ansprüche der Reisenden finanziell abgesichert. Die konkrete Abwicklung der Ansprüche erfolgt dann durch einen Abwickler gemäß § 2 Abs. 14 Pauschalreiseverordnung (PRV).
Wer kann die ÖHT-Insolvenzabsicherung beanspruchen?
Die auf Initiative der ÖHT gemeinsam mit dem Bundesministerium für Landwirtschaft Regionen und Tourismus (BMLRT) und dem Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) ausgearbeitete ÖHT-Insolvenzabsicherung richtet sich gleichermaßen an Reisebüros, Reiseveranstalter und Hotellerie.
Art und Umfang der Förderung
Die Haftungsquote beträgt 100%; die Haftungssumme mind. EUR 13.000 und höchstens EUR 20.000.000. Die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Haftungssumme bildet der Jahresumsatz 2019 aus Pauschalreisen und verbundenen Reiseleistungen.
Konditionen
Einmalige Bearbeitungsgebühr von 1 % der Haftungssumme (jedoch mind. EUR 500 | max. EUR 30.000) zuzüglich einer einmaligen Haftungsprovision in Höhe von 0,25 % (KMU) bzw. 0,50 % (Großunternehmen) der Haftungssumme.
Anträge können von Reisebüros, Reiseveranstalter und der Hotellerie ab sofort über das ÖHT-Kundenportal online eingereicht werden. Für Bestandskunden aus dem Vorjahr gibt es ein vereinfachtes Antragsprocedere für einen Erneuerungsantrag. Eeine neuerliche Antragstellung über das Portal ist für Bestandskunden somit nicht erforderlich.
Alle Infos unter www.oeht.at/produkte/oeht-insolvenzabsicherung