Steuersparen 2010! Was Sie heuer noch beachten sollten!

Steuertipps
19.10.2010

Es ist zwar erst Oktober und bis zum Jahresende muss noch viel gearbeitet werden, trotzdem sollte man sich schon jetzt Gedanken überMöglichkeiten zum Steuersparen machen. Vieles hat auch eine längere Vorlaufzeit.

Steuertipps für Unternehmer:

Gewinnfreibetrag: Ab 2010 werden Unternehmer mit einem Grundfreibetrag verwöhnt. 13% von max. 30.000,- Gewinn, im Idealfall also 3.900,- werden vom Gewinn abgezogen ohne investieren oder Wertpapiere kaufen zu müssen. Diesen Gewinnfreibetrag beachten wir für Sie automatisch. Darüber hinaus gibt es den sogenannten investitionsbezogenen Gewinnfreibetrag von 13% des Gewinnes, wenn er durch Investitionen (Achtung: kein PKW, keine gebrauchten Güter) gedeckt ist, oder durch Wertpapierkäufe.

Vorzeitige Abschreibung: Voraussichtlich letztmalig 2010 kann eine vorzeitige Abschreibung von 30% der Anschaffungskosten von bestimmten Wirtschaftsgütern getätigt werden. Dadurch kommt es zu einem Vorzieheffekt, der sich besonders eignet um Gewinnspitzen abzuschneiden.

Investitionen: Eine Abschreibung kann erst bei Inbetriebnahme vorgenommen werden. Bedenken Sie auch dass bei Anschaffungen oder Inbetriebnahme in der zweiten Jahreshälfte nur eine Halbjahresabschreibung angesetzt werden kann. Wohl aber können sie zur Gänze für den Gewinnfreibetrag verwendet werden. Der PKW ist steuerlich immer eine Ausnahme. Die Abschreibungsdauer ist gesetzlich mit acht Jahren festgelegt und auch für den Gewinnfreibetrag kann der Traum auf vier Rädern nicht herangezogen werden. Die Anschaffung eines PKW in der zweiten Jahreshälfte bringt bloß 6,25% Abschreibung von den Anschaffungskosten.

Nutzung des Zufluss-Abfluss-Prinzips: Einnahmen-/Ausgaben-Rechner können durch Verlagerung des Zuflusses von Honoraren ins nächste Jahr und das Vorauszahlen von Ausgaben ihr Ergebnis beeinflussen. Abgesehen vom Zinsgewinn durch die Steuerstundung wird man allerdings gerade 2010 das uns noch vorenthaltene Belastungspaket im Auge behalten müssen, da sonst womöglich der gegenteilige Effekt erreicht wird.

Bewertung der halbfertigen Arbeiten und Leistungen: Bei halbfertigen Arbeiten und Erzeugnissen unterbleibt eine Gewinnrealisierung zum Bilanzstichtag. Sie sind nur mit den Herstellungskosten anzusetzen.

Lagerbewertung: Auch hier besteht ein gewisser Spielraum, der das Ergebnis beeinflusst.

Bildungsfreibetrag bzw. Bildungsprämie: Falls sie in die Aus- und Fortbildung Ihrer Mitarbeiter investieren gibt es hier einen 20%igen Bildungsfreibetrag oder eine 6%-ige Bildungsprämie. Ihr Steuerberater sollte das automatisch in Ihrer Steuererklärung beachten.

Forschungsfreibetrag bzw. Forschungsprämie: In diesem Bereich gibt es umfangreiche Möglichkeiten, die wir im Bedarfsfall gerne mit Ihnen besprechen.

Spenden aus dem Betriebsvermögen: Bis zu 10% des Vorjahresgewinnes kann an begünstigte Spendenempfänger fließen und als Betriebsausgabe abgesetzt werden.

Steuertipps im Bereich Lohnverrechnung:

Kinderbetreuungszuschuss: Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein Kinderbetreuungszuschuss von bis zu EUR 500,- pro Jahr für Kinder bis zum zehnten Lebensjahr lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei.

Zuwendung für die Zukunftssicherung: Es besteht die Möglichkeit bis zu EUR 300,- pro Jahr und Dienstnehmer steuerfrei in Lebens-/Kranken- oder Unfallversicherungen zu zahlen.

Pensionskassenbeiträge: Bis zu 10% der Brutto Lohn- oder Gehaltssumme können für Mitarbeiter in eine Pensionskasse einbezahlt werden. Diese Beiträge sind Betriebsausgabe, ohne dass der Dienstnehmer Lohnsteuer davon zahlt oder weitere Lohnnebenkosten anfallen.

Sachgeschenke und Betriebsveranstaltungen: Dafür sind Beträge von EUR 186,- bzw. 365,- vorgesehen, ohne dass Lohnsteuer oder Sozialversicherung anfällt.

Steuertipps für alle Steuerpflichtigen:

Sonderausgaben: Zahlungen für Lebens-, Kranken-, Unfallversicherungen, sowie Wohnraumschaffung und -sanierung können bis zu einem Betrag von max. EUR 2.920,- abgesetzt werden, wobei davon 25%, also 730,- ihre Steuerbemessungsgrundlage kürzen. Steuerpflichtige mit einem Einkommen von über 60.000,- gehen allerdings leer aus.

Außergewöhnliche Belastung: Der häufigste Fall sind Krankheitskosten, die man nicht ersetzt bekommt, also z.B. Zahnarztkosten. Da es pro Jahr einen Selbstbehalt gibt, sollte man so viel wie möglich in einem Kalenderjahr zusammenkommen lassen.

Kinderbetreuungskosten: Bis zu 2.200,- pro Kind unter 10 Jahren.

Spenden: Auch im Privatbereich können Spenden an begünstigte Vereine steuerlich abgesetzt werden. Die Grenze von 10% des Vorjahreseinkommens ist relativ großzügig.

Für weitere Auskünfte stehen Ihnen Ihre Rat & Tat-                     
Steuerberater, Kanzlei Jupiter unter (1) 278 12 95,
[email protected] und Dr. Michael Kowarik unter
(1) 892 00 55, [email protected], gern zur Verfügung.
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