Expertise

Wie kontrolliert man die Rohaufschlagsrechnung?

Kalkulation
07.07.2022

 
Bei der Kalkulation des richtigen Verkaufspreises hilft die Rohaufschlagsrechnung. Worauf müssen Sie im Betrieb achten, um Unregelmäßigkeiten zu vermeiden? Eine Expertise von Rudolf Siart und René Lipkovich.
Eine Frau tippt Zahlen in ein Tablet
Eine Frau tippt Zahlen in ein Tablet.

Wenn Sie eine doppelte Buchhaltung führen und Ihre Umsätze mittels einer Registrierkasse getrennt nach Sparten (Bier, Wein, antialkoholisches Getränk, etc.) erfassen und auch getrennt buchen, sehen Sie am Ende des Jahres, wie viel Umsatz Sie bei den einzelnen Sparten erzielt ­haben. 
Diesem Spartenumsatz können Sie den entsprechenden Wareneinsatz (Wareneinkauf korrigiert um Inventurveränderungen) gegenüberstellen. Sie erhalten so den Gesamtrohaufschlag der einzelnen Sparte. Dieser sollte in Prozent in etwa gleich hoch sein wie der Soll-Rohaufschlag, der sich aus Einkaufs- und Verkaufspreis ergibt. 

Rechnung auf einem Blockzettel

Beispiel einer Rechnung

In diesem Bsp. beträgt die Abweichung der Sparte Bier zwei Prozentpunkte (300 % zu 298 %), was im Rahmen des Tolerierbaren ist. Dies sollte klarerweise für jede Sparte gemacht werden.
Die Betriebsprüfer*innen der Finanzverwaltung werden einen Rohaufschlag-Check vornehmen, sobald sie Ihren Betrieb überprüfen. Treten dabei Abweichungen auf, wird die Finanzverwaltung allenfalls davon ausgehen, dass das gesamte Rechnungswesen nicht stimmt. Abweichungen bis 10 Prozentpunkte vom Umsatz werden grundsätzlich toleriert. 

Bei größeren Unterschiedsbeträgen muss dies der/die steuerpflichtige Gastwirt*in plausibel erklären können, da diese*n die Beweislast trifft.
Wenn Sie die Umsätze nicht getrennt verbuchen, ist eine Kon­trolle schwieriger durchzuführen. Es kann dann kein Spartenrohaufschlag, sondern nur der durchschnittliche bzw. gemischte Rohaufschlag aus der Buchhaltung ermittelt werden. Man kann somit nur aus den einzelnen Soll-Rohaufschlägen einen Durchschnittswert ermitteln und diesen mit dem durchschnittlichen Rohaufschlag laut Buchhaltung vergleichen. 

Wie entstehen Abweichungen?

Abweichungen treten oft und unbemerkt auf. Waren werden zwar eingekauft, aber nicht weiterverkauft. Diese Fälle schlagen sich also nicht im Umsatz nieder. Folgende Abweichungsbeispiele treten häufig auf:
•    Verderb, Bruch
•    Eigenverbrauch 
•    Personalverbrauch
•    Gästebewirtung
•    Änderung der Preis- oder Produktgestaltung (z. B. Happy-Hour-Aktionen)
Einiges kann und sollte auch über die Registrierkassensystematik gelöst werden – bspw. die Erfassung des Personalverbrauchs und der Gästebewirtung. 

Tipp

Oft ist es zu spät, wenn Abweichungen erst bei der Inventur festgestellt werden. Halten Sie Abweichungen – so gut es geht – daher von Anfang an fest – der Schwund ergibt sich dann klarerweise erst. Vorsorge ist hier besonders wichtig, deswegen raten wir, bereits regelmäßig (viertel- oder halbjährlich) Inventur aufzunehmen und Nachkalkulationen durchzuführen. So behalten Sie alles im Blickfeld und können frühzeitig Abweichungen erkennen!
Damit vermeiden Sie eventuelle Schätzungen durch die Betriebsprüfer und potenzielle Nachversteuerung. Führen Sie also vorher eigene Berechnungen durch, um auf mögliche Fragen nachvollziehbare Antworten parat zu haben. Je präziser die eigene Kontrolle, desto sicherer ist Ihr Rechnungswesen und desto weniger hat die Finanzverwaltung zu beanstanden.

Die Experten

Prof. Rudolf Siart und René Lipkovich arbeiten als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in Wien. Einen Rohaufschlagsrechner sowie weitere Tipps und Informatio­nen stehen auf www.slt.at zur Verfügung.