Registrierkassen: Entlastung naht
Mehr Flexibilität, weniger Bürokratie: Die Branche begrüßt die beschlossenen Änderungen im Registrierkassenpaket.
Das im Nationalrat beschlossene Registrierkassenpaket soll Betriebe in Tourismus und Freizeitwirtschaft spürbar von administrativen Aufgaben entlasten. Laut Wirtschaftskammer Österreich zählen praxisnähere Regeln, digitale Optionen und angepasste Schwellenwerte zu den Kernpunkten der Reform.
Laut Susanne Kraus-Winkler, Obfrau der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft in der Wirtschaftskammer Österreich in Wien, ist die Reform ein wichtiger Schritt hin zu mehr Rechtssicherheit und alltagstauglichen Verfahren. Unternehmen würden im Durchschnitt rund neun Stunden pro Woche für administrative Tätigkeiten aufwenden; Zeit, die laut Kraus-Winkler dringend für die Betreuung der Gäste benötigt werde. Die nun beschlossenen Maßnahmen sollen hier gezielt entlasten.
Digitale Belege möglich
Ein zentraler Bestandteil der Reform ist die Möglichkeit, Belege künftig auch digital auszustellen. Die Belegerteilungspflicht gilt damit sowohl bei gedruckten als auch bei digitalen Belegen als erfüllt. Die Nutzung bleibt freiwillig, das Recht auf einen Papierbeleg besteht weiterhin. Die Regelung tritt am 1. Oktober 2026 in Kraft. Laut Wirtschaftskammer entsteht für die Betriebe kein zusätzlicher administrativer Aufwand.
Dauerhafte Warengruppenregelung
Für kleinere Registrierkassen wird die 15-Warengruppenregelung ab 1. Jänner 2026 dauerhaft verankert. Damit sollen verlässliche Rahmenbedingungen geschaffen und Abläufe vereinfacht werden. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sollen von einer nachhaltigen Reduktion des Verwaltungsaufwands profitieren.
Anpassung der Kalte-Hände-Regelung
Die Umsatzgrenze der sogenannten Kalte-Hände-Regelung wird von 30.000 auf 45.000 Euro angehoben. Die Anpassung erfolgt als Inflationskorrektur und soll vor allem kleinere, häufig saisonale Betriebe wie etwa Schausteller entlasten.
Auf einen Blick
- Neu: Option auf digitale Belege
Künftig können Belege auch digital ausgestellt werden. Damit gilt die Belegerteilungspflicht ebenso als erfüllt wie bei einem Papierbeleg. Die Nutzung ist freiwillig, das Recht auf einen gedruckten Beleg bleibt uneingeschränkt bestehen. Die Regelung tritt mit 1. Oktober 2026in Kraft und bringt keinen zusätzlichen administrativen Aufwand für die Betriebe.
- Dauerhafte Verankerung der 15-Warengruppenregelung für kleinere Registrierkassen
Ab 1. Jänner 2026 wird die 15-Warengruppenregelung unbefristet festgeschrieben. Damit werden verlässliche Rahmenbedingungen geschaffen und der administrative Aufwand nachhaltig reduziert.
- Anpassung der Kalte-Hände-Regelung
Die Umsatzgrenze wird von 30.000 auf 45.000 Euro angehoben. Diese Anpassung stellt eine notwendige Inflationsanpassung dar und bringt Erleichterungen vor allem für kleinere Betriebe (z.B. Schausteller).
- Neu: Option auf digitale Belege
Künftig können Belege auch digital ausgestellt werden. Damit gilt die Belegerteilungspflicht ebenso als erfüllt wie bei einem Papierbeleg. Die Nutzung ist freiwillig, das Recht auf einen gedruckten Beleg bleibt uneingeschränkt bestehen. Die Regelung tritt mit 1. Oktober 2026in Kraft und bringt keinen zusätzlichen administrativen Aufwand für die Betriebe.
- Dauerhafte Verankerung der 15-Warengruppenregelung für kleinere Registrierkassen
Ab 1. Jänner 2026 wird die 15-Warengruppenregelung unbefristet festgeschrieben. Damit werden verlässliche Rahmenbedingungen geschaffen und der administrative Aufwand nachhaltig reduziert.
- Anpassung der Kalte-Hände-Regelung
Die Umsatzgrenze wird von 30.000 auf 45.000 Euro angehoben. Diese Anpassung stellt eine notwendige Inflationsanpassung dar und bringt Erleichterungen vor allem für kleinere Betriebe (z.B. Schausteller).




