Mit Recht haben Wirte vom Burgenland bis zum Bodensee seit der Einführung 2009 die undurchsichtige Rechtslage kritisiert, die Lokalbetreiber stets mit Klagen von Nichtraucher-Aktivisten bedroht. Außerdem blutet jedem Architekturfreund das Herz, wenn die schönsten Kaffeehäuser mit Trennwänden zerstört werden. Ein allgemeines Rauchverbot hätte Abhilfe geschafft.

Der seltsame Begriff der Freiheit

Nun aber alles retour. Weil ein Rauchverbot angeblich ein Umsatzkiller ist und die FPÖ damit den Wirten einen Gefallen tun will. Die Zahlen aus Bayern, wo seit dem Rauchverbot 2010 die Gastroumsätze jährlich wie gehabt anstiegen, belegen dies nicht. Egal ob groß oder klein, für alle Betriebe würden die gleichen Regeln gelten. Außerdem verdient man mit Speis und Trank, nicht mit Zigaretten. Sollten die Wirte tatsächlich für etwas kämpfen, womit sie im Grunde keinen Umsatz machen? Die wenigen Lokale, für die eine Qualmerlaubnis das einzige Argument ist, müssen sowieso ihr Geschäftsmodell überdenken. Rauchfreiheit kann dabei eine Chance sein.

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Dass ein Rauchverbot die Freiheit des Unternehmers einschränkt, wie es die FPÖ stets argumentiert, ist außerdem irreführend. Das weiß jeder Schüler, der Kant lesen durfte oder musste. Die Freiheit des Einen hört eben dort auf, wo die Freiheit (und Gesundheit) des Anderen bedroht wird. Die Frage lautet: Haben Gastro-Mitarbeiter kein Recht auf einen rauchfreien Arbeitsplatz? Will man, dass die Branche attraktiv für Arbeitnehmer (rund Dreiviertel der Bevölkerung sind Nichtraucher) ist, liegt darin ein Argument für ein Rauchverbot.

Weiter wursteln wie gehabt

Die Linie von ÖVP und FPÖ beim Thema Rauchen konterkariert ihren selbstauferlegten Reformwillen. Obwohl die gesundheitlichen Auswirkungen des Rauchens längst evident sind, wurschtelt man weiter. Womöglich kommt ja von der EU-Kommission etwas rechtlich Verbindliches oder ein Mitarbeiter erstreitet sich über ein Höchstgericht einen rauchfreien Arbeitsplatz. Hieße dann: Thema erledigt, aber die anderen sind schuld.