„Nachhaltiges Hotel“, „umweltfreundlicher Aufenthalt“, „klimaneutral“: Solche Aussagen gehören mittlerweile zum Standardrepertoire vieler Tourismusbetriebe. Ab 27. September 2026 wird ihre Verwendung jedoch deutlich heikler. Dann werden die neuen Bestimmungen der europäischen EmpCo-Richtlinie angewendet. Sie verschärfen den Schutz vor irreführenden Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Die Europäische Kommission hat dazu am 22. September nochmals aktualisierte Fragen und Antworten veröffentlicht.
Für die Tourismusbranche hat die Wirtschaftskammer diese Woche eine eigene Übersicht veröffentlicht. Sie zeigt: Die Regeln betreffen nicht nur klassische Werbung. Auch Website, Social Media, Broschüren, Bilder, Logos und Symbole können darunterfallen.
Fünf typische Fälle, bei denen Betriebe jetzt genauer hinschauen sollten
„Wir sind ein nachhaltiges Hotel.“
Allgemeine Aussagen wie „nachhaltig“, „grün“, „ökologisch“, „umweltfreundlich“ oder „klimafreundlich“ werden erheblich eingeschränkt. Die behauptete besondere Umweltleistung muss konkret und belegbar sein.
Das selbst erfundene grüne Gütesiegel.
Nachhaltigkeitssiegel dürfen künftig grundsätzlich nur verwendet werden, wenn sie auf einem entsprechenden Zertifizierungssystem beruhen oder von einer staatlichen Stelle festgelegt wurden. Ein eigenes Logo, das lediglich wie ein Umweltzeichen aussieht, kann damit problematisch werden.
„Bis 2030 sind wir klimaneutral.“
Auch Zukunftsversprechen brauchen Substanz. Nach Angaben der WKO müssen solche Aussagen auf einem detaillierten und überprüfbaren Umsetzungsplan beruhen.
„Klimaneutral“ durch CO₂-Kompensation.
Besonders streng werden Aussagen über Produkte oder Dienstleistungen behandelt, bei denen Klimaneutralität allein auf der Kompensation von Treibhausgasen beruht. Die EU-Regeln verbieten bestimmte solche Claims ausdrücklich.
Das grüne Blatt sagt auch etwas.
Nicht nur Worte zählen. Auch Farben, Bilder oder Symbole können nach der neuen Regelung als Umweltaussage verstanden werden. Die WKO nennt etwa grüne Blätter oder Wassertropfen als Beispiele.
Für Unternehmen bedeutet das nicht, dass sie über Nachhaltigkeit künftig schweigen müssen. Im Gegenteil: Konkrete Aussagen werden wichtiger. Statt pauschal „umweltfreundlich“ zu werben, kann ein Betrieb beispielsweise nachvollziehbare Maßnahmen, Verbrauchswerte oder anerkannte Zertifizierungen nennen. Die Regel verlangt damit vor allem einen Wechsel der Sprache: weg von großen grünen Versprechen, hin zu überprüfbaren Fakten.
Und dafür bleibt nicht mehr viel Zeit. Die neuen Bestimmungen gelten ab Sonntag, 27. September.
