Neun Monate lang gab es einen Fonds, ein Gesetz und jährlich 6,5 Millionen Euro Budget. Was fehlte, waren die Förderanträge. Nun ist der Tourismusbeschäftigtenfonds tatsächlich gestartet: Seit 28. Oktober 2026 können Beschäftigte im Tourismus über eine Onlineplattform Unterstützung beantragen. Das Angebot sieht folgendermaßen aus: Für berufliche Qualifizierungen übernimmt der Fonds 50 Prozent der Kurskosten, maximal 5.000 Euro pro Person.

Dazu können Fahrtkosten von bis zu 116 Euro monatlich sowie unter bestimmten Voraussetzungen ein Zuschuss zum Lebensunterhalt von 551,10 Euro pro Monat kommen. Voraussetzung für das Stipendium ist unter anderem ein monatliches Bruttoeinkommen von höchstens 2.700 Euro. Der Lebensunterhaltszuschuss ist zusätzlich an eine Netto-Einkommensgrenze und einen Mindestumfang der Weiterbildung gebunden.

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300 Euro für Kinderbetreuung

Besonders interessant für Beschäftigte mit Familie ist der Kinderbetreuungszuschuss. Bis zu 300 Euro pro Kind und Monat sind möglich, sofern das Kind höchstens 15 Jahre alt ist, in Österreich im gemeinsamen Haushalt lebt und eine anerkannte Betreuungseinrichtung besucht. Auch hier gilt eine Einkommensobergrenze von 2.700 Euro brutto monatlich. Für 2026 können Betreuungskosten von Juli bis Dezember geltend gemacht werden. Ein weiterer Förderbereich richtet sich an Beschäftigte, die wegen außergewöhnlicher Kosten in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Hier sind Unterstützungen von bis zu 5.000 Euro vorgesehen, wenn die Ausgaben unmittelbar mit der Aufnahme oder dem Erhalt einer Beschäftigung im Tourismus zusammenhängen. Menschen, die zuletzt in Gastronomie oder Hotellerie gearbeitet haben und arbeitslos sind, können unter bestimmten Voraussetzungen eine einmalige Unterstützung von bis zu 700 Euro erhalten. Auch Berufseinsteiger werden berücksichtigt. Prämien sind beispielsweise für den erfolgreichen Lehrabschluss oder den Wechsel von einer überbetrieblichen in eine betriebliche Lehrausbildung vorgesehen.

Wer tatsächlich profitiert

Bei den Kursgutscheinen beträgt der Förderwert derzeit 250 Euro. Die Leistung richtet sich allerdings an bestimmte Gruppen, darunter Beschäftigte über 55 Jahre, Personen während oder nach der Karenz sowie langjährig Beschäftigte. Förderfähig sind nur gelistete Kurse und anerkannte Anbieter. Für Arbeitgeber eröffnet der Fonds damit eine zusätzliche Möglichkeit, Beschäftigte bei Qualifizierung und persönlichen Belastungen zu unterstützen. Gerade bei der Kinderbetreuung kann finanzielle Entlastung darüber entscheiden, in welchem Ausmaß jemand arbeiten kann.

Die Anträge werden online abgewickelt. Nach Angaben des Fonds dauert die Antragstellung etwa zehn Minuten. Über die Bewilligung wird individuell entschieden; ein automatischer Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Alle Förderangebote und Anträge: https://www.tourismusfonds.at/