In der Gastronomie ist nicht nur entscheidend, was beim Gast auf den Teller kommt, sondern auch, was „Backstage“ passiert. Genau dort, wo es heiß, laut und körperlich fordernd ist, arbeiten jene, ohne die kein Betrieb funktionieren würde: Spüler, Casseroliers, Plongeure oder Kitchen Porter.
Winterhalter Österreich rückt diese oft übersehene Berufsgruppe jetzt mit der Initiative „SpülerIn des Jahres 2026“ ins Zentrum. Ziel ist es, jenen Mitarbeitenden Sichtbarkeit zu geben, die täglich für reibungslose Abläufe in Küche und Service sorgen.
Die Nominierungsphase läuft von 1. April bis 6. Mai 2026. Teilnehmen können sowohl Betriebe, die ihre Spülkraft ins Rennen schicken, als auch Mitarbeiter selbst. Entscheidend ist dabei nicht nur die reine Leistung, sondern die Geschichte dahinter: Engagement, Teamgeist, Belastbarkeit und die Rolle im Betrieb.

„Bis zum 6. Mai sind alle Betriebe eingeladen, ihren Favoriten ins Rennen zu schicken. Wer in Ihrem Team überzeugt als ‚Spüler des Jahres‘ und warum hat gerade diese Person den Titel verdient? Schreiben Sie jetzt und vergessen Sie nicht, ein witziges Selfie bzw. launiges Foto Ihres Spülers in Aktion mitzuschicken. Wir freuen uns auf viele kreative Nominierungsvorschläge“, sagt Patrick Mangelberger, Geschäftsführer von Winterhalter Österreich.
Gesucht werden Persönlichkeiten aus allen Bereichen der Branche: von der klassischen Wirtshausküche über die gehobene Gastronomie bis hin zur Gemeinschaftsverpflegung oder Systemgastronomie. Ein zentrales Element der Bewerbung: ein authentischer Einblick in den Arbeitsalltag. Neben einer kurzen Begründung ist daher auch ein Foto oder Selfie der Spülkraft in Aktion gefragt. Kreativität ist ausdrücklich erwünscht. Für die Gewinnerin oder den Gewinner wartet nicht nur der Titel „Spüler des Jahres 2026“, sondern auch eine offizielle Ehrung im Rahmen der Rolling Pin.Convention 2026 in Graz, inklusive attraktiver Preise.
Kontakt & Anmeldung:
Bewerbungen und Nominierungen sind bis 6. Mai 2026 möglich unter:
https://www.winterhalter.com/at-de/spueler-des-jahres/
Teilnahmeberechtigt sind Betriebe und Einzelpersonen aus Gastronomie, Hotellerie und Gemeinschaftsverpflegung.