Auf der „Alles für den Gast 2021“ gilt 2G
Angesichts steigender Infektionszahlen tritt die 2G-Regelung in Kraft. Diese gilt für alle Besucher. Für Aussteller gibt es eine kleine Erleichterung.


Ursprünglich als 3G-Veranstaltung geplant wird die diesjährige „Alles für den Gast“ in Salzburg wegen des aktuellen Infektionsgeschehens nun doch zu einer 2G-Veranstaltung.
Es gilt daher an den 5 Messetagen der „Alles für den Gast“ für Besucher eine 2G-Regelung und für Aussteller, Mitarbeiter von Ausstellern und Veranstaltungspersonal eine 2,5G-Regelung.
Diese Entscheidung wurde laut Info aus Salzburg „in enger Abstimmung mit den Behörden getroffen“.
Bitte halte an jedem Tag deines Messebesuchs einen 2-G-Nachweis sowie einen Lichtbildausweis am Eingang bereit. Auch nach Verlassen des Messeareals ist beim Wiedereintritt ein gültiger Nachweis zu erbringen.
Folgende Nachweise werden akzeptiert:
- Geimpft
- Impfstoffe, bei denen zwei Impfungen vorgesehen sind, gelten ab dem Tag der 2. Impfung für insgesamt 360 Tage.
- Impfstoffe, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist (z.B. von Johnson & Johnson), gelten ab dem 22. Tag nach der Impfung für insgesamt 270 Tage ab dem Tag der Impfung.
- Für bereits genesene Personen, die bisher einmal geimpft wurden, gilt die Impfung 360 Tage ab dem Zeitpunkt der Impfung.
- Für alle weiteren Impfungen („Booster“) gilt eine Gültigkeitsdauer von 360 Tagen.
Als Impfnachweis gelten der gelbe Impfpass, ein Impf-Kärtchen sowie ein Ausdruck der Daten aus dem e-Impfpass
- Genesen
- Genesungsnachweis über eine in den letzten 180 Tagen überstandene Infektion mit SARS-CoV-2
- Ärztliche Bestätigung über eine in den letzten 180 Tagen überstandene Infektion mit SARS-CoV-2, die molekularbiologisch bestätigt wurde.
- Absonderungsbescheid, wenn dieser für eine in den letzten 180 Tagen vor der vorgesehenen Testung nachweislich mit SARS-CoV-2 infizierte Person ausgestellt wurde.
2,5G-Regelung für Aussteller, deren Mitarbeiter und Veranstaltungspersonal
Bitte halte an jedem Tag deines Messebesuchs einen 2,5-G-Nachweis sowie einen Lichtbildausweis am Eingang bereit. Auch nach Verlassen des Messeareals ist beim Wiedereintritt ein gültiger Nachweis zu erbringen.
Für den Zeitraum des Aufbaus gilt weiterhin eine 3G-Regelung. Die 2,5G-Regelung startet mit dem ersten Messetag am Samstag.
Folgende Nachweise werden akzeptiert:
- Geimpft
- Impfstoffe, bei denen zwei Impfungen vorgesehen sind, gelten ab dem Tag der 2. Impfung für insgesamt 360 Tage.
- Impfstoffe, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist (z.B. von Johnson & Johnson), gelten ab dem 22. Tag nach der Impfung für insgesamt 270 Tage ab dem Tag der Impfung.
- Für bereits genesene Personen, die bisher einmal geimpft wurden, gilt die Impfung 360 Tage ab dem Zeitpunkt der Impfung.
- Für alle weiteren Impfungen („Booster“) gilt eine Gültigkeitsdauer von 360 Tagen.
Als Impfnachweis gelten der gelbe Impfpass, ein Impf-Kärtchen sowie ein Ausdruck der Daten aus dem e-Impfpass
- Genesen
- Genesungsnachweis über eine in den letzten 180 Tagen überstandene Infektion mit SARS-CoV-2
- Ärztliche Bestätigung über eine in den letzten 180 Tagen überstandene Infektion mit SARS-CoV-2, die molekularbiologisch bestätigt wurde.
- Absonderungsbescheid, wenn dieser für eine in den letzten 180 Tagen vor der vorgesehenen Testung nachweislich mit SARS-CoV-2 infizierte Person ausgestellt wurde.
- Getestet
- PCR-Test: nicht älter als 72 Stunden (ab Probenentnahme)
Testmöglickeiten vor Ort
Am Parkplatz 5 wird es wird es von 01. bis 11.11.2021, täglich von 07.30 bis 18.30 Uhr eine PCR-Testmöglichkeit geben. Diese Teststation wurde vom Veranstalter RX Austria & Germany gemeinsam mit einem externen Anbieter extra für die „Alles für den Gast“ organisiert. Es handelt sich dabei dementsprechend nicht um eine öffentliche, sondern um eine privateTeststation. Aus diesem Grund verrechnet der Anbieter für den PCR-Test 49,- Euro. Dieser Unkostenbeitrag ist von jeder Person, die einen Test vor Ort benötigt, selbst zu bezahlen.
Das Testergebnis liegt, je nach Nachfrage, innerhalb von ein bis 24 Stunden vor.