Endlich sind die Gaststätten des Landes wieder offen. Allerdings nur unter strengen Regeln. Und daran sollte man sich tunlichst halten, denn es drohen teils empfindliche Strafen. Man erinnere sich zurück, als der Bundespräsident vergangenen Sommer zu lange beim Wirten im Gastgarten saß und die Sperrstundenregelung verletzte. Damals war die Rechtslage aufgrund der eilig beschlossenen Verordnung noch eher diffus. Nun herrscht Klarheit.

Die Bezirksverwaltungsbehörden und die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes kontrollieren die Einhaltung von Betretungsverboten, Voraussetzungen und Auflagen – auch durch Überprüfung vor Ort:

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Das ist der Strafrahmen für Gäste und Wirte

  • Nichtbeachtung von Betretungsverboten durch den Betreiber: Geldstrafen von bis zu 30.000 Euro
  • Nichtbeachtung von Betretungsverboten durch Gäste: Geldstrafen von bis zu 1.450 Euro
  • Nichtbeachtung von Auflagen: Geldstrafen von bis zu 500 Euro

Alle Maßnahmen im Detail finden Sie hier!