Gastronomen im deutschen Bundesland Baden-Württemberg sind von strengen Regeln betroffen: Die Landesregierung  hat eine sofortige Schließung von Gaststätten angeordnet – und zwar für die kommenden drei Monate. Demnach dürfen die Betriebe am  15. Juni wieder öffnen. Es gibt aber Ausnahmen während der Mittagszeit, dann nämlich, wenn: 

1. wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Tischen gewährleistet ist,

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2. auch bei Stehplätzen ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Gästen gewährleistet ist 

3.  im Falle von Infektionen für einen Zeitraum von jeweils einem Monat mögliche Kontaktpersonen nachverfolgbar sind