Ab 1. Oktober gelten im österreichischen Hotel- und Gastgewerbe neue Lohn- und Gehaltstabellen. Im Durchschnitt steigen die kollektivvertraglichen Mindestentgelte um rund drei Prozent. In der niedrigsten Beschäftigungs- beziehungsweise Lohngruppe beträgt die Erhöhung 3,48 Prozent, die Lehrlingseinkommen steigen im Schnitt um 3,44 Prozent.

Für Hilfskräfte mit weniger als zehn Jahren Branchenerfahrung gilt künftig die Gruppe 5. Das Einstiegsentgelt bis zum fünften Dienstjahr beträgt 2.096,50 Euro brutto monatlich; ab dem sechsten Dienstjahr sind es 2.148,90 Euro. Nach zumindest zehn Jahren Branchenerfahrung werden Hilfskräfte grundsätzlich der Gruppe 4 zugeordnet.

Werbung
Clever einkaufen: So profitieren Gastro-Profis von den METRO Preisvorteilen
Wirtschaftlichkeit beginnt beim Einkauf. Deshalb bietet METRO professionelle Preisvorteile, die speziell auf die Bedürfnisse von Gastronomie, Hotellerie und Catering zugeschnitten sind.

Gerade bei diesem Punkt lohnt sich für die Lohnverrechnung ein genauer Blick auf die Einstufung. Denn der häufig genannte neue „Mindestlohn von 2.096,50 Euro“ ist nicht automatisch für jede Hilfskraft derselbe Betrag: Dienstjahre und Branchenerfahrung spielen weiterhin eine Rolle!
Zusätzlich haben die Sozialpartner eine Prämie von maximal 275 Euro vereinbart. Anspruchsberechtigt sollen Beschäftigte mit einem aufrechten Dienstverhältnis am 1. Oktober sein; eine Aliquotierung ist unter anderem bei Teilzeit vorgesehen. Die WKO weist allerdings weiterhin darauf hin, dass die Detailregelungen zur Auszahlung noch mit den Gewerkschaften abgestimmt werden.

Für Betriebe heißt das: Die neuen Tabellen können in die Abrechnung übernommen werden, bei der Prämie sollte jedoch noch auf die endgültige Regelung gewartet werden. Auch Überzahlungen sind separat zu prüfen: Der Kollektivvertrag legt das Mindestentgelt fest, nicht automatisch die Höhe eines bereits darüberliegenden Ist-Lohns.