Bei einem  Prozess am Landesgericht Salzburg wegen Steuerhinterziehung ist ein Gastronom zu einer Geldstrafe in Höhe von 150.000 Euro nicht rechtskräftig verurteilt worden. Der Salzburger soll als Geschäftsführer von zwei Lokalen in der Stadt Salzburg die Abgaben an das Finanzamt in den Jahren 2010 bis 2015 durch unrichtige Einkommens- und Umsatzsteuererklärungen um 182.850 Euro verkürzt oder zu verkürzen versucht haben. Er beteuerte seine Unschuld.

Der Staatsanwalt hatte am ersten Prozesstag am 15. Jänner auch eine Verbandsgeldbuße von der Firma des Beschuldigten gefordert, da auch diese von den Abgabenverkürzungen profitiert habe.Hier gab es einen Freispruch.

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Laut Staatsanwaltschaft wurde das Kassensystem manipuliert. Zum Teil seien Tischrechnungen nachträglich storniert worden. Der Verteidiger konterte, dass die vom Finanzamt gezogenen Schlüsse aus dem Computerprogramm falsch seien.

Warum es Lücken in der sogenannten „Rechnungs- und Journal-IT“ gegeben habe und wie es zu Uhrzeitdifferenzen bei Journalabbuchungen gekommen sei, wisse er nicht, sagte der Angeklagte. Er habe auch nicht gewusst, dass es für das „Kassa Touch System“ ein zweites Programm gegeben habe. „Wie das System im Hintergrund funktioniert, wusste ich als Nutzer nicht. Ich habe mich darauf verlassen, dass dieses hochwertige System zertifiziert ist und dass alles korrekt ist, wie es verlangt wird“, rechtfertigte sich der Gastronom.