Die zweite Phase der nicht rückzahlungspflichtigen Fixkostenzuschüsse ist finalisiert, die Einreichung ist ab dem 16. September möglich.

Was bedeutet das für die betroffenen Betriebe?

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Am 16. und 17. September 2026 wird das MOC München zum Treffpunkt für die unabhängige Hotellerie im DACH-Raum.
  • Der Fixkostenzuschuss kann künftig bereits ab einem Umsatzausfall von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Vorjahr beantragt werden.
  • Außerdem wird die Absetzung für Abnutzung, Leasingraten und frustrierte Aufwendungen als Fixkosten in der Richtlinie aufgenommen.

Nähere Informationen, wie auch die entsprechende Richtlinie des Finanzministeriums stehen auf der Plattform www.sichere-gastfreundschaft.at zur Verfügung.