Immer wenn in einem Restaurant, einer Bar oder in einer Hotellobby Musik ertönt, müssen die Urheberechte abgegolten werden. Die Rechte der Musiker vertritt in Österreich die AKM: Hoteliers und Gastronomen müssen da – abhängig von der Lokalgröße und Art der eingesetzten Musik – teils tief in die Tasche greifen. Seit einiger Zeit offeriert der Münchner Anbieter Instore Solution GmbH darum Hintergrundmusik, die laut Werbung „AKM-frei“ ist. Dagegen klagte aber die Verwertungsgesellschaft AKM/ Austro Mechana. Viele Kunden der Münchner blieben mit einem mulmigen Gefühl zurück.

Nun stellte allerdings die AKM alle Klagsbemühungen ein. Damit sind auch Kunden von Instore Solution auf der sicheren Seite.

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