Nach 12 Uhr darf geöffnet bleiben. Ab 1 Uhr Nachts ist künftig Schluss.

Weitere Lockerungsschritte der Corona-Maßnahmen wurden nun von der Regierung bekannt gegeben. Ab 15. Juni fällt die Pflicht zum Tragen des Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit großteils. Beim Betreten der Gastronomie fällt also die Maskenpflicht. Die Sperrstunde in der Gastronomie wird von 23.00 Uhr auf 1.00 Uhr ausgeweitet, das Vier-Personen-Limit fällt.

Masken sollen dann nur noch in öffentlichen Verkehrsmitteln, im Gesundheitsbereich inklusive der Apotheken sowie bei Dienstleistungen getragen werden, wo der Mindestabstand von einem Meter nicht eingehalten werden kann. Laut Bundeskanzler Sebastian Kurz wird dies bei Mitarbeitern der Gastronomie der Fall sein. 

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