Wien verschärft die Coronaregeln: Laut Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) liegt der Kern der neuen Maßnahmen unter anderem in der  2-G-plus-Regel, die in bestimmten Bereichen kommt, und eine restriktivere Maskenpflicht.

Künftig dürfen etwa Lokale der Nachtgastronomie und „Zusammenkünfte“ ab 25 Personen nur mehr besucht werden, wenn geimpfte oder genesene Personen auch ein PCR-Testergebnis vorweisen. 2-G-plus gilt künftig also etwa bei größeren Veranstaltungen im Sport- und Kulturbereich.

Werbung
INTERGASTRA – Fachmesse für Gastronomie & Hotellerie
Vom 7. bis 11. Februar 2026 trifft sich hier das Who’s-Who der Hotellerie, Gastronomie und des Außer-Haus-Markts. In zehn Messehallen präsentieren nationale und internationale Aussteller innovative Konzepte, Technologien und Produkte für die Zukunft der Branche.
mehr erfahren

Antigen-Test

Laut einem Entwurf. Der der APA vorliegt, kann in Ausnahmefällen auch ein Antigentest reichen, nämlich etwa dann, wenn ein PCR-Test nachweislich nicht verfügbar war. Auch wenn der Test nicht zeitgerecht ausgewertet wurde, kann ein Schnelltest zur Anwendung kommen. Zudem gilt die Verpflichtung nicht, wenn innerhalb der vergangenen 40 Tagen eine Covid-Erkrankung überstanden wurde.

Comeback der Maske

Auch die FFP2-Maskenpflicht wird ausgeweitet, nämlich auf alle nicht privaten Innenräume. In der Gastronomie müssen Gäste wieder zur Maske greifen, wenn sie zum Platz oder auf die Toilette gehen. Für das Personal gilt dies generell – und zwar auch für jenes im Handel und bei körpernahen Dienstleistern.

In Sachen Arbeitsplatz wird festgehalten, dass Arbeitnehmer bzw. Inhaber beim Betreten von Orten beruflicher Tätigkeit in geschlossenen Räumen eine FFP2-Maske tragen müssen. Dies gilt dann, „wenn ein physischer Kontakt zu anderen Personen nicht ausgeschlossen werden kann und das Risiko einer Infektion nicht durch sonstige Maßnahmen minimiert wird“.