„Als Mama werde ich gezwungen die Verordnungen zu umgehen … ich kann mein Kind nicht mehr versorgen“: So begründete eine Linzer Gastronomin im Jänner ihre „Verzweiflungs“-Aktion.

Jetzt wird der Gastronomin fürs unerlaubte Aufsperren die Rechnung präsentiert: 5.000 Euro.

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BrauBeviale 2026: Spannende Getränke, neue Gäste und smarter Ausschank
Jedes zwölfte in Europa konsumierte Bier ist inzwischen alkoholfrei. Seit 2020 ist der Absatz um mehr als 38 Prozent gestiegen. Allein 2025 legte das Segment um 5,9 Prozent zu. Für die Gastronomie eröffnet die Beliebtheit alkoholfreier Getränke die Möglichkeit, das Sortiment zu erweitern und neue Konsumanlässe zu schaffen. Welche Produkte dafür infrage kommen und welche Technik den Ausschank erleichtert, zeigt die BrauBeviale vom 10. bis 12. November 2026 in Nürnberg.

Die „Wut-Wirtin“ hatte die Aufsperr-Aktion im Rahmen einer Corona-Demo angekündigt. Dass die Behörden da nicht tatenlos zuschauen würden, war eigentlich klar. 

Gäste: Bitte zahlen

Bereits kurz nach der Öffnung ihres Betriebs standen die Behörden vor der Tür. Es hagelte auch Anzeigen gegen 45 Gäste, sie müssen jeweils mit Strafen in Höhe von bis zu 1450 Euro rechnen. 

Ist die Strafhöhe, die gegenüber der Wirtin ausgesprochen wurde, verhältnissmäßig? Der Strafrahmen reicht bis zu 30.000 Euro. Der Bescheid des Magistrats an die 51-Jährige beträgt 5.000 Euro, dagegen habe sie laut einem Bericht der Krone Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht angekündigt – genauso wie gegen einen Strafbescheid von 400 Euro wegen Übertretung der Sperrstunde für Schanigärten.

Das Büro von Bürgermeister Klaus Luger (SPÖ) sieht der Beschwerde „gelassen entgegen“ und betrachtet die Strafhöhe als angemessen.