„Wir verwehren uns vehement dagegen, dass die Gemeinden nun
versuchen, die Gastwirte gleichsam in vorauseilendem Gehorsam zur
Aufgabe zu zwingen. Unserer Ansicht nach sind auch nach dem in der
deutschen Rechtssache ergangenen EuGH-Urteil die Chancen auf eine
(zumindest anteilige) Rückzahlung der zu unrecht entrichteten Steuer
für die österreichischen Gastronomiebetriebe weiterhin intakt. „Das
Urteil hat nicht unbedingt eine Verschlechterung der Rechtsposition
für unsere Betriebe mit sich gebracht“, stellen dazu die
Spitzenvertreter der Bundessparte Tourismus- und Freizeitwirtschaft
sowie der beiden gastgewerblichen Fachverbände, Johann Schenner,
Helmut Hinterleitner und Klaus Ennemoser, einvernehmlich fest.

„Wir können unseren Betrieben daher nur empfehlen, diese
Blanko-Verzichtserklärungen nicht zu unterschreiben und sind auch
bereit, in einem Musterprozess neuerlich das Höchstgericht anzurufen,
um unserer Rechtsansicht im Sinne der österreichischen
Gastronomiebetriebe zum Durchbruch zu verhelfen“, betonen Schenner,
Hinterleitner und Ennemoser, die Obmänner der Bundessparte, des
Fachverbandes Gastronomie sowie des Fachverbandes Hotellerie.

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Darauf hingewiesen werden muss jedoch, dass eine weitere
Verfahrensbetreibung – wie bei jedem Verfahren – durchaus auch mit
einem gewissen Risiko behaftet ist. Ob sich daher eine Weiterführung
als sinnvoll erweist oder nicht (Abwägung
Rückzahlungsforderung/Prozessführungskosten) wird daher wohl vom
jeweiligen Einzelfall abhängen.