Großküchen

Herkunftskennzeichnung kommt in Großküchen

Lebensmittelkennzeichnung
20.03.2023

Die Herkunftskennzeichnung in der Gemeinschaftsverpflegung wird mit 1. September in Österreich verpflichtend. Künftig muss die Herkunft von Fleisch, Milch und Eiern in täglich rund 2,2 Millionen Mahlzeiten ausgewiesen werden.

Für die Konsumentinnen und Konsumenten bringe dies die schon lange notwendige Transparenz, um sich mehr Klarheit über die Herkunft ihrer Produkte verschaffen zu können, betont Hannes Royer, Obmann von Land schafft Leben: „Immer mehr Menschen wollen heutzutage wissen, was uns in Österreich auf den Teller gelegt wird, woher die Lebensmittel stammen und wie sie produziert wurden. In der Gemeinschaftsverpflegung wird dieser immer lauter werdenden Forderung künftig nachgekommen – und das ist gut so!“Zwei Möglichkeiten der Kennzeichnung werden für die Betreiberinnen und Betreiber der Kantinen möglich: Sie können die Auslobung der Zutaten nach „EU“, „Nicht-EU“ sowie „EU und Nicht-EU“ oder „Österreich“, „Bundesland“ beziehungsweise „Region“ durchführen, sie können aber auch in Prozent angeben, woher die jeweilige Zutat über einen bestimmten Betrachtungszeitraum von bis zu einem Jahr hinweg stammt.

Land Schafft Leben

 Hannes Royer sagt dazu „Selbstverständlich ist es auch für Großküchenbetreiberinnen und -betreiber ein Qualitätsmerkmal, dass die Speisen zu einem großen Teil aus Österreich kommen. Was man sich als Konsumentin beziehungsweise Konsument immer vor Augen führen kann: Wenn Österreich nicht draufsteht, ist Österreich auch nicht drin. Denn: Warum sollte man die Herkunft Österreich nicht ausloben? Schließlich werden Lebensmittel hierzulande unter Einhaltung sehr hoher Standards produziert.“