Nachhaltigkeit
Gastro im Pfand-Strudel?
Egal ob Gasthaus, Bäckerei, Trafik, Würstelstand oder Supermarkt: Wer Getränke in Dosen oder Einweg-PET verkauft, wird ab 2025 in der Pflicht stehen, diese auch zurückzunehmen. Eine Regelung, die für viele Gastronomen zu einer echten Herausforderung werden könnte.
Klar, für den Supermarkt um die Ecke ist das kein Problem, aber für den kleinen Kiosk oder das Ausflugsgasthaus könnte es schwierig werden. Doch es gibt Ausnahmen. Restaurants und kleine Verkaufsstellen müssen nur die Mengen zurücknehmen, die sie „durchschnittlich verkaufen“. In Bahnhöfen, Flughäfen und Einkaufszentren könnten zentrale Rücknahmestellen entstehen. Und bei Automatenverkäufen? Hier muss eine Rücknahmestelle am Automat kommuniziert werden, die in Gehweite liegt. Während einige Betriebe auf Rücknahmeautomaten setzen werden, bei denen Verpackungen automatisch erfasst und komprimiert werden und die Konsumenten einen Gutschein erhalten, könnten andere Betriebe auf die manuelle Rücknahme setzen. Hier geben Gäste ihre Flaschen und Dosen direkt zurück und erhalten ihr Pfand ausbezahlt. Klingt vielleicht unkompliziert, bedeutet aber auch einen Mehraufwand für die Gastronomen.
Wen betrifft die Rücknahme von Einwegpfand?
Vom Pfandsystem nicht betroffen sind übrigens tierische Milchprodukte, Kaffeebecher und Kaffeeerfrischungsgetränke mit einem Milchanteil von über 51 Prozent. Voraussetzung für die Retournierung des Pfands ist, dass die Verpackung leer, unzerdrückt und das Etikett vollständig auf der Verpackung vorhanden und lesbar ist. Es wird sich zeigen, welchen Aufwand die Pfandregelung tatsächlich bedeuten wird.