In Wien kommt eine Registrierungspflicht für Gäste.

Wie orf.at berichtet, soll die Registrierung von Gästen in gastronomischen Betrieben eine Erleichterung bei der Ausfindigmachung von Kontaktpersonen bei Infektionen mit dem Coronavirus bringen. Kommenden Montag soll die Verordnung in Kraft treten. 

Demnach soll Wirten vorgeschrieben werden, Formblätter aufzulegen, in die sich die Gäste eintragen müssen. Dies soll im Hausrecht der jeweiligen Gastronomiebetriebe festgeschrieben werden, so Bürgermeister Michael Ludwig. Er betonte, dass man bewusst auf Listen verzichte, sondern auf eine Umsetzung mittels einzelner Blätter setze. Damit soll gewährleistet sein, dass für andere Besucher nicht einsehbar ist, wer an jenem Tag ebenfalls das Lokal frequentiert hat.

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Sammeln und aufheben – oder Strafe

Die Formblätter müssen von Gastronomen gesammelt und vier Wochen aufbewahrt bleiben. Der Datenschutz solle jedenfalls gewährleistet sein, wurde versichert. Denn die Behörde dürfe nur bei einem Infektionsfall in die Unterlagen Einsicht nehmen.

Unternehmer, die sich weigern, die Formulare aufzulegen, müssen mit Strafen rechnen. Die Vorschrift wird vorerst bis Jahresende gelten. Was die Sperrstunde angeht, soll es laut Ludwig keine Änderung geben. Eine Vorverlegung würde die Gefahr erhöhen, dass Personen nach dem Schließen der Lokale zu illegalen Partys gehen oder daheim mit einer größeren Zahl von Menschen weiterfeiern.