Gastronomie

Wien: Schanigärten jetzt ganzjährig geöffnet

Top-Artikel
06.09.2023

In Wien dürfen Schanigärten ab sofort das ganze Jahr über Gäste empfangen - ein Bürokratieabbau zum Wohl der Gastronomen.
Walter Ruck und Peter Hanke

Ein Kaffee unter freiem Himmel, so wie ihn Walter Ruck und Peter Hanke(Bild oben) genießen, auch im tiefen Winter? In Wien ist das bald mehr als nur ein romantisches Szenario. Das herkömmliche Bild des Schanigartens als saisonale Freiluftzone hat nun offenbar ausgedient. Dank einer Übereinkunft zwischen der Stadt Wien und der Wirtschaftskammer Wien schlägt man in der Hauptstadt ein neues gastronomisches Kapitel auf. Und es wurde auch Zeit.

Aus für getrennte Bewilligungen

Seit 2020 durften Wiener Gastronomen ihre Schanigärten ganzjährig offenhalten, zunächst nur als Notfallmaßnahme wegen der Corona-bedingten wirtschaftlichen Herausforderungen. Dieser Provisoriumszustand endet jetzt. Auf der Grundlage einer dreijährigen Evaluierung wurde nun eine tiefgreifende Systemumstellung erarbeitet.

Die bisherige Regelung erforderte getrennte Bewilligungen und unterschiedliche Ausstattungen für Sommer- und Winterschanigärten. Der neue Konsens beseitigt diese bürokratische Hürde und bietet Gastronomen wie Stadtverwaltung deutliche Erleichterungen. Kein zeit- und kostenaufwendiger Auf- und Abbau mehr für die Gastronomen und weniger Verwaltungsaufwand für die Stadt.

Walter Ruck, Präsident der Wirtschaftskammer Wien, bezeichnet die Ganzjahresöffnung als "sinnvoll und praktikabel". Er sagt: „In den Pandemiejahren hat sich sehr klar gezeigt, dass Ganzjahresschanigärten gut und ohne Probleme funktionieren – und somit Sinn machen.“ Auch Peter Hanke, Wiens Finanz- und Wirtschaftsstadtrat, lobt die "Win-win-Situation" für alle Beteiligten.

Welche Verpflichtungen haben Gastronomen?

Die neuen Regelungen sind nicht ohne Verpflichtungen. Die Gastronomen müssen künftig für Ordnung in ihren Schanigärten sorgen und die Bereiche dürfen nicht als Lagerflächen missbraucht werden. Das erhöht zwar die Betriebspflichten, schafft aber auch Klarheit und Planungssicherheit.

Sprich: Ein Schanigarten muss im bewilligten Zeitraum grundsätzlich immer betriebsbereit sein und darf auch bei niedrigen Temperaturen nicht als Lagerfläche genutzt werden. Außerdem müssen die Betreiber zukünftig auch in ihren Schanigärten für ein "gesittetes Verhalten ihrer Gäste sorgen" .

Was die Kontrolle und Durchsetzung betrifft, bekommen auch die Behörden mehr Spielraum. Verstöße können härter sanktioniert werden, und die Bewilligung kann bei wiederholten Übertretungen mindestens sechs Monate lang entzogen werden.

Das neue System wird in den nächsten drei Jahren intensiv überwacht und dann einer Evaluierung unterzogen. Bis dahin dürfen sich Wiener und Touristen auf ganzjährige Café-Kultur im Freien freuen – ein Meilenstein